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05.05.09 –
Ende vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die UN-Konvention wird damit rechtsverbindlich für Deutschland. Sie verpflichtet zu einer umfassenden Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft und geht in einer Vielzahl von Punkten über die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder hinaus. Auf kommunaler Ebene kann insbesondere die Sicherstellung der Barrierefreiheit für und die integrative Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlich Beeinträchtigungen zur weiteren Integration beitragen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung
Frau Stadträtin Rzyski beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für integrative Beschulungen von Schülerinnen und Schülern mit einem erhöhten Förderbedarf bzw. festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf stehen zzt. folgende Ressourcen zur Verfügung:
Emotionale und Soziale Entwicklung durch die FöS Herman-Nohl-Schule in deren Zuständigkeitsbereich im Umfang von 27,0 Föl.-Stunden
Sprache durch die FöS Lüstringer Bergschule in deren Zuständigkeitsbereich im Umfang von 11 Stunden
Körperliche und Motorische Entwicklung durch die FöS Anne-Frank-Schule in deren Zuständigkeitsbereich im Umfang von 101,0 Föl.-Stunden
Sehen durch die FöS Anne-Frank-Schule in deren Zuständigkeitsbereich im Umfang von 51 Föl.-Stunden
Hören durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) in dessen Zuständigkeitsbereich im Umfang von 39 Föl.-Stunden
- Kooperationsklassen der FöS Montessori-Schule – Schwerpunkt Geistige Entwicklung – an vier Osnabrücker Grundschulen:
Backhaus-Grundschule Jahrgang 1
Grundschule Haste Jahrgang 2
Heinrich-Schüren-Schule Jahrgang 3
Grundschule Eversburg Jahrgang 4
Zu 2.:
Bei Neubauten wird die barrierefreie Erschließung immer berücksichtigt.
Beispiel Neubau Herman-Nohl-Schule
Die Verbindung zwischen den beiden Geschossen ist eingeplant. Der Einbau eines „Spindelaufzuges“ erfolgt aber (auch aus Kostengründen) erst dann, wenn der Bedarf besteht.
Beispiel Sanierung E.-M.-Remarque-Realschule
Der Einbau eines „Spindelaufzuges“ war eingeplant und konnte, nachdem feststand, dass ein behinderter Schüler die Schule besuchen wird, kurzfristig eingebaut werden.
Bei größeren Sanierungen/Umbauten wird die Möglichkeit geprüft, inwieweit eine möglichst weitgehende barrierefreie Zugänglichkeit der Gebäude erreicht werden kann.
Allgemeines Vorgehen:
Falls ein konkreter Bedarf an einer Schule auftreten sollte, wird seitens des Eigenbetriebes Immobilien- und Gebäudemanagement versucht, die barrierefreie Erschließung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten kurzfristig zu schaffen.
Zu 3.:
Bei den Maßnahmen GS Haste, GS Voxtrup und der GS Wüste wird im Rahmen der Planungen die Möglichkeit der barrierefreien Erschließung geprüft und im Rahmen der weiteren Durchführung so weit vorgesehen, dass eine kurzfristige Nachrüstung möglich ist (sh. Bsp. EMR-Realschule).
Das Wasserwerk an der Mindener Str. wird barrierefrei zu einer Kita umgebaut.
Im Haus der Jugend wird die Frage, inwieweit eine barrierefreie Erschließung möglich ist, bei der Planung geprüft. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind jedoch insbesondere für die Sanierung des Sanitärbereichs vorgesehen.
Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage von Frau Jacobsen stellt Frau Rzyski fest, dass in die barrierefreie Erschließung die Barrierefreiheit für Sehbehinderte eingeschlossen sei.
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