BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Integration behinderter Kinder und Jugendlicher

05.05.09 –

Ende vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die UN-Konvention wird damit rechtsverbindlich für Deutschland. Sie verpflichtet zu einer umfassenden Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft und geht in einer Vielzahl von Punkten über die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder hinaus. Auf kommunaler Ebene kann insbesondere die Sicherstellung der Barrierefreiheit für und die integrative Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlich Beeinträchtigungen zur weiteren Integration beitragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung

  1. Wie und in welchem Umfang wird in der Stadt Osnabrück sichergestellt, dass behinderte Kinder und Jugendliche in Regelschulen unterrichtet werden können?
  2. Wie und in welcher Form und Umfang wird sichergestellt, dass in der Stadt Osnabrück Schulgebäude und andere öffentliche Einrichtungen im umfassenden Sinne barrierefrei zugänglich sind?
  3. Wie wird dies beim aktuellen Sanierungsprogramm im Rahmen des Konjunkturpakets II berücksichtigt?

Frau Stadträtin Rzyski beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Für integrative Beschulungen von Schülerinnen und Schülern mit einem erhöhten Förderbedarf bzw. festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf stehen zzt. folgende Ressourcen zur Verfügung:

  • Sonderpädagogische Grundversorgung (einschl. Grundschulförderbereich der Schule in der Dodesheide) für alle 29 Grundschulen in der Stadt Osnabrück (263 Klassen) im Umfang von 542 Föl.-Stunden (20 VZ-Stellen). Dies entspricht einem Faktor von 2,0 je Grundschulklasse.
  • Mobile Dienste in den Förderschwerpunkten:

Emotionale und Soziale Entwicklung durch die FöS Herman-Nohl-Schule in deren Zuständigkeitsbereich im Umfang von 27,0 Föl.-Stunden

Sprache durch die FöS Lüstringer Bergschule in deren Zuständigkeitsbereich im Umfang von 11 Stunden

Körperliche und Motorische Entwicklung durch die FöS Anne-Frank-Schule in deren Zuständigkeitsbereich im Umfang von 101,0 Föl.-Stunden

Sehen durch die FöS Anne-Frank-Schule in deren Zuständigkeitsbereich im Umfang von 51 Föl.-Stunden

Hören durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) in dessen Zuständigkeitsbereich im Umfang von 39 Föl.-Stunden

-        Kooperationsklassen der FöS Montessori-Schule – Schwerpunkt Geistige Entwicklung – an vier Osnabrücker Grundschulen:

Backhaus-Grundschule     Jahrgang 1

Grundschule Haste          Jahrgang 2

Heinrich-Schüren-Schule   Jahrgang 3

Grundschule Eversburg     Jahrgang 4

Zu 2.:

Bei Neubauten wird die barrierefreie Erschließung immer berücksichtigt.

Beispiel Neubau Herman-Nohl-Schule

Die Verbindung zwischen den beiden Geschossen ist eingeplant. Der Einbau eines „Spindelaufzuges“ erfolgt aber (auch aus Kostengründen) erst dann, wenn der Bedarf besteht.

Beispiel Sanierung E.-M.-Remarque-Realschule

Der Einbau eines „Spindelaufzuges“ war eingeplant und konnte, nachdem feststand, dass ein behinderter Schüler die Schule besuchen wird, kurzfristig eingebaut werden.

Bei größeren Sanierungen/Umbauten wird die Möglichkeit geprüft, inwieweit eine möglichst weitgehende barrierefreie Zugänglichkeit der Gebäude erreicht werden kann.

Allgemeines Vorgehen:

Falls ein konkreter Bedarf an einer Schule auftreten sollte, wird seitens des Eigenbetriebes Immobilien- und Gebäudemanagement versucht, die barrierefreie Erschließung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten kurzfristig zu schaffen.

Zu 3.:

Bei den Maßnahmen GS Haste, GS Voxtrup und der GS Wüste wird im Rahmen der Planungen die Möglichkeit der barrierefreien Erschließung geprüft und im Rahmen der weiteren Durchführung so weit vorgesehen, dass eine kurzfristige Nachrüstung möglich ist (sh. Bsp. EMR-Realschule).

Das Wasserwerk an der Mindener Str. wird barrierefrei zu einer Kita umgebaut.

Im Haus der Jugend wird die Frage, inwieweit eine barrierefreie Erschließung möglich ist, bei der Planung geprüft. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind jedoch insbesondere für die Sanierung des Sanitärbereichs vorgesehen.

Beratungsverlauf:

Auf Nachfrage von Frau Jacobsen stellt Frau Rzyski fest, dass in die barrierefreie Erschließung die Barrierefreiheit für Sehbehinderte eingeschlossen sei.

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Kategorie

Anfrage | Bildung | Kinder, Jugend, Familie | Soziales

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