15.11.16 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Jobcenter Vorschläge für die Umsetzung des vom Land Niedersachsen geplanten „Landesprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit – Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!“ für die Stadt Osnabrück zu machen. Zu berücksichtigen sind dabei eine ortsübliche bzw. tarifliche Entlohnung, mindestens aber die Zahlung des Mindestlohns sowie der Umstand, dass die öffentliche Beschäftigung als zusätzliche Beschäftigung zu verstehen ist, die dem öffentlichen Interesse dient.
Sachverhalt:
Die Landesregierung Niedersachsens will, „1000 neu Jobs für Langzeitarbeitslose schaffen“ (vgl. Anlage NOZ vom 24.10.2016). Dafür soll ein Landesprogramm aufgelegt und finanziell ausgestattet werden (vgl. Anlage LT-Drucksache 17-6685). Damit soll ein sozialer Arbeitsmarkt für Menschen geschaffen werden, die aufgrund längerer Arbeitslosigkeit und multipler Vermittlungshemmnisse kaum eine Chance auf eine Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt haben. Die Stellen sollen bei Kommunen und sozialen Trägern entstehen und keine bestehenden Jobs verdrängen. Die Entlohnung soll tarifgerecht bzw. ortsüblich erfolgen, worin auch der Unterschied zu vorherigen Vorhaben (Bürgerarbeit) liegt, die seinerzeit an der fehlenden Zustimmung des Personalrats gescheitert sind. Auch in Osnabrück sind immer noch viele Menschen trotz anhaltender Beschäftigungskonjunktur aus unterschiedlichsten Gründen langzeitarbeitslos gemeldet. Durch die Schaffung eines „sozialen Arbeitsmarktes“ können diesem Personenkreis eine Zukunftsperspektive ohne Sozialleistungsbezug eröffnet und gleichzeitig zusätzliche öffentliche Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird ohne Gegenstimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
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