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17.02.22 –
Sachverhalt:
Das Thema Pflege erhält angesichts des demografischen Wandels eine immer größere Bedeutung. Die Beratungsleistungen des Osnabrücker Pflegestützpunktes sind offensichtlich stark nachgefragt.
Nicht nur bei der Beratung Pflegebedürftiger und deren Angehörigen, sondern auch bei der Steuerung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung nehmen die Mitarbeiter:innen des Pflegestützpunktes eine zentrale Rolle ein. Aufgrund ihrer Beratungstätigkeiten verfügen sie über einen ausgezeichneten Einblick in die Bedarfe und nehmen Versorgungsengpässe frühzeitig wahr. Ihr Input auf fachlicher Basis ist für die kommunalen Pflegekonferenzen unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 02.03.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Beratungszahlen im Pflegestützpunkt sind seit Gründung im Mai 2018 kontinuierlich angestiegen (s. tabellarische Übersicht im Anhang). Im Vergleich 2019 zu 2021 kann festgestellt werden, dass eine deutliche Steigerung von insgesamt 472 Beratungsgesprächen auf 683 (+32 %) erfolgt ist. Festzuhalten ist hier, dass im Jahr 2020 (Zeitraum 01.04.-31.08.2020) lediglich 0,5 Stellen besetzt waren. Die weitere 0,5 Stelle war in dieser Zeit vakant. Ab 01.09.2020 erfolgte die Einarbeitung einer neuen Kollegin. Die telefonischen Beratungen wurden pandemiebedingt in 2020/21 deutlich gegenüber der persönlichen Beratung ausgebaut.
Die Pflegeberatung wird hauptsächlich von Betroffenen, deren Angehörigen oder ehrenamtlich tätigen nahestehenden Menschen in Anspruch genommen. Aber auch andere Beratungsstellen, wie z.B. die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EuTB) und die Sozialdienste der Kliniken kontaktieren vermehrt den Pflegestützpunkt auf der Suche nach Informationen für ihre pflegebedürftigen Klienten und Klientinnen. Eine weitere, neben der Pflegeberatung originäre Aufgabe ist die Vernetzung/ Weiterentwicklung der regionalen (Pflege-) Infrastruktur bzw. das „Care Management“ (§ 7c Abs. 2, Nr. 2 + 3 SGB XI). 2021 wurden in diesem Sinne hier allein 192 Kontakte/Arbeitsgruppen und Netzwerkteilnahmen etc. erfasst.
Neben dem quantitativen Anstieg der Beratungszahlen lässt sich auch eine zunehmende Komplexität der einzelnen Beratungen verzeichnen. Dies liegt u.a. darin begründet, dass die Leistungen der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen mehrfach angepasst bzw. ergänzt wurden. Zudem wurden Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Leistungen geschaffen bzw. ausgebaut. Dies führt bei den Ratsuchenden oft zu einem zeitintensiven Beratungsbedarf.
Aufgrund der deutlich gestiegenen Beratungszahlen schöpft die Verwaltung alle vertretbaren Möglichkeiten aus, den SPN um Tätigkeiten aus dem Bereich des Seniorenstützpunktes zu entlasten und zu optimieren und dadurch zusätzliche Kapazitäten für die Pflegeberatung zu schaffen.
Zu 2.:
Es gibt keine (öffentlichen) finanziellen Fördermittel für die originäre Aufgabe des Pflegestützpunktes (Pflegeberatung). Die Pflegeberatung im Pflegestützpunkt wird durch die Pflegekassen finanziert, weil die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet sind, die Pflegeberatung sicherzustellen. Eine finanzielle Aufstockung des Stützpunktes für die Pflegeberatung würde bei den Kassen liegen. Dennoch läuft aktuell eine Anfrage bei dem Fördermanagement der Stadt, inwieweit weitere Fördermittel eingeworben können.
Wenn im Rahmen eines Quartiersansatzes für die wohnortnahe Vernetzung der sozialen Akteure (Quartiersmanagement / Gemeinwesenarbeit) Fördermittel eingeworben werden (sollen), kann u.U. auch die wohnortnahe Netzwerkarbeit des Pflegestützpunktes davon profitieren.
Zu 3.:
Das Angebot im Stadtteilbüro im Schinkel ist keine Pflegeberatung durch den Pflegestützpunkt, sondern ein Angebot der sog. Altenhilfe (§ 71 SGB XII). Es findet jeweils donnerstags eine vormittägliche Sprechzeit statt. Inhalt des Angebotes ist eine allgemeine Soziale Beratung für ältere Menschen im Quartier zu altersrelevanten Fragen und Problemstellungen, insbesondere zu Themen der Alltagsversorgung und Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten bei altersbedingten Defiziten. Im Unterschied dazu ist die Pflegeberatung eine Unterstützungsleistung der Pflegeversicherung nach § 7a SGB XI.
Der Anstieg der Beratungszahlen (s. oben zu 1.) erfolgte bisher mit geringem Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit, da die Nachfrage so hoch ist. Nach mehr als drei Jahren Beratungspraxis erscheint den Mitarbeiterinnen die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass längst noch nicht alle pflegebedürftigen Menschen bzw. deren Angehörige (die ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung gemäß §7 SGBXI haben), das neutrale und kostenfreie Angebot des Pflegestützpunkts kennen. Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit, eine niedrigschwellige Pflegeberatung im Quartier anzubieten, vom SPN bereits seit längerem diskutiert und befürwortet. Für eine regelhafte Umsetzung fehlen jedoch bislang die erforderlichen personellen Ressourcen.
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