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18.02.22 –
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Osnabrück fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 03.03.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Durch die Rückübertragung der Verwaltung für Bildung- und Teilhabe für den Berechtigtenkreis nach dem SGB II vom Jobcenter Osnabrück auf die Stadt Osnabrück erfolgt die Antrags- und Bewilligungsverfahren umfänglich im Fachbereich Soziales im Team Bildung und Teilhabe. Im Jahr 2021 waren dort Mitarbeitende im Umfang von 9,4 Vollzeitäquivalenten tätig. Insgesamt sind Bruttopersonalkosten in Höhe von rd. 528.000 € entstanden, zzgl. Sachkosten/Overhead.
In den Schulsekretariaten der allgemeinbildenden Schulen werden für die Bearbeitungen von Angelegenheiten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes personelle Ressourcen erforderlich. Diese werden insbesondere für die Abrechnungen der Mittagsverpflegung in den Ganztagsschulen, für das Leistungsangebot für ein- bzw. mehrtägige Klassenfahrten und für Nachhilfeunterricht notwendig.
Um diesen zeitlichen Bedarf abbilden zu können, werden im Rahmen der Stundenbemessungen für die Schulsekretariate Zeitenanteile berücksichtigt. Im Bereich der Halbtagsschulen sind es 1 Minute je Schüler:in je Woche und bei einer Ganztagsschule 1,5 Minuten. Mit diesen pauschalen Zeitenvorgaben soll der tatsächlich anfallende Stundenbedarf im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets abgedeckt werde.
Mit der Neufassung der Stundenberechnung 2016 wurden bspw. im Grundschulbereich im Durschnitt 1,0 Std./Woche; im weiterführenden Bereich im Durchschnitt 2,7 Std./Woche und im Bereich der Förderschulen mit rd. 2,0 Std./Woche als Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket beziffert.
Darüber hinaus konzentrieren sich Tätigkeiten für die Abrechnung der Mittagsverpflegung im Zusammenhang mit diesen Transferleistungen im Fachbereich Bildung, Schule und Sport. Hier werden die Aufwendungen dargestellt und mit dem Fachbereich Soziales nach erfolgter Antragstellung zweimal jährlich verrechnet.
Für die Abrechnungen werden Listen mit den anspruchsberechtigten Schüler:innen an die Schulen geschickt, damit dort die jeweiligen Teilnahmen an der Mittagsverpflegung erfasst werden können. Nach Überprüfung dienen diese Listen als Grundlage für die Erstattungsbeträge aus dem BuT. Dieser Arbeitsaufwand erstreckt sich über einige Wochen, um die Vielzahl der Ganztagsschulen einzubinden und um sämtliche But-Berechtigten berücksichtigen und abrechnen zu können.
Zu dem Verwaltungsaufwand und den Kosten, die den Verbänden im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe entstehen, liegen uns keine Erkenntnisse vor.
Zu 2.:
Ja, eine Familie muss für jedes Kind einen einzelnen Antrag stellen. Zwar ist der Personenkreis der ALG-II-Beziehenden weitestgehend von dieser zusätzlichen Antragstellung ausgenommen, allerdings muss er die einzelne Leistung dennoch „geltend“ machen. Der Aufwand dafür ist für Antragstellende und Verwaltung gleich hoch wie bei einem regulären Antragsverfahren. Da mit einem Antragsformular mehrere Leistungen für dasselbe Kind gleichzeitig beantragt werden können, würde eine Umstellung auf einen Antrag für mehrere Kinder keine Vorteile bringen; es würde eher eine erhöhte Unübersichtlichkeit bei Antragstellung und Bearbeitung die Folge sein.
Zu 3.:
Die übliche Bearbeitungszeit der Anträge beträgt 4 Wochen und beinhaltet dabei auch die notwendige Beratung der Antragstellenden und ergänzende Kontaktaufnahmen, etwa bei Unvollständigkeit der Antragsunterlagen. Daneben erfordern die Prüfungen der Rechnungen der Leistungsanbieter einen erheblichen zeitlichen Aufwand, gerade im Hinblick auf Plausibilitäten und Vollständigkeit und auch aufgrund ggfs. notwendiger Korrekturen.
Kostenübernahmeanträge für Schulausflüge oder Klassenfahrten werden bevorzugt bearbeitet, wenn kurzfristige Zahlungsfristen (z.B. für Anzahlungen) anstehen.
Da es sich bei BuT-Leistungen um ergänzende Sozialleistungen handelt, ist die Dauer der Bewilligung an die Grundleistung (z.B. AlG-II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) gekoppelt; d.h., der Bewilligungszeitraum endet entsprechend der Grundleistung.
Abweichend von dieser Regelung werden Lernfördermaßnahmen in der Regel für längstens 6 Monate bewilligt, da die Notwendigkeitsbescheinigung der Schule nur eine entsprechende Gültigkeitsdauer hat. Aus praktikablen Gründen erfolgt allerdings in Einzelfällen auch eine etwas verlängerte Bewilligung, und zwar dann, wenn der Bewilligungszeitraum ansonsten kurz vor Ende des Schuljahres enden würde. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ist vorgesehen, dass noch in diesem Jahr eine direkte Online-Antragstellung ermöglicht werden soll. Dies soll zum einen dem Bürger den Zugang erleichtern, könnte zum anderen aber auch zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen.
In diesem Zusammenhang ist hier auch die Einführung einer elektronischen BuT-Card geprüft worden. Da die BuT-Card jedoch nur Auswirkungen auf das Zahlungsverfahren hat, würde eine Antragstellung weiterhin notwendig sein.
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