29.11.23 –
Beschluss:
1. Die Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 643 - Rheiner Landstraße/Große Schulstraße - (vorhabenbezogener Bebauungsplan) sowie die parallel durchgeführte 93. Änderung des Flächennutzungsplanes 2001 - Rheiner Landstraße/Große Schulstraße - der Stadt Osnabrück werden nicht weitergeführt. Die Einrichtung eines P+R-Parkplatzes auf der Fläche wird unabhängig davon fortgeführt, alle notwendigen Verfahrensschritte sollen in 2024 erfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer Gespräche über den Erwerb der Flächen des B-Plangebietes 643, die für den Globus-Baumarkt vorgesehen waren, ggf. der umliegenden Flächen sowie nach Möglichkeit der noch unbebauten Flächen des Gewerbegebietes „Westlich Am Schürholz“ (Bebauungsplan Nr. 538 – Westlich Am Schürholz) zu führen. Diese Flächen sollten dann in Zusammenarbeit mit der WFO so entwickelt werden, dass eine der Stadtentwicklung dienliche und eine nachfrageorientierte, gewerbliche Nutzung zügig erfolgen könnte. Hierzu wäre dann bei der IHK und der WFO die aktuelle Nachfragesituation für Gewerbeansiedlungen und Erweiterungswünsche zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Planung zu initiieren.
Zur Vorbereitung eines verkehrssicheren Umbaus des Knotenpunkts Rheiner Landstraße/Große Schulstraße wird eine Verkehrsvorplanung durchgeführt.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe FDP/UWG angenommen.
Kategorie
Unsere Wälder sind unverzichtbare Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise – umso alarmierender ist es, dass ihr Zustand weiterhin extrem [...]
Am 17. und 18. Mai traf sich der Diversitätsrat zu seiner ersten Präsenzsitzung 2025. In Berlin versammelten sich Delegierte der [...]
Der neue Verfassungsschutzbericht zum Jahr 2024 ist alarmierend. Besonders rechtsextreme Straftaten sind stark angestiegen und die Anzahl an [...]