15.01.26 –
Sachverhalt:
Noch bis zum Sommer werden im Rahmen des zu einem Großteil vom Bund geförderten DSRF-Projekts (VO/2024/3729) Daten für den Rad- und Fußverkehr im Stadtgebiet erhoben. Diese sollen die Grundlage für die Optimierung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Osnabrück bilden.
Die Berücksichtigung des Fußverkehrs wird ausdrücklich begrüßt, handelt es sich hierbei doch um die ursprünglichste und zusammen mit dem Radverkehr um die umweltschonendste Form der Mobilität, vor allem in den städtischen Nahbereichen. Diese gilt es weiter zu stärken und noch besser zu schützen.
Eine stärkere Förderung des Fußverkehrs war bereits vor rund fünf Jahren im Zusammenhang mit dem Projekt „Gut gehen lassen - Bündnis für attraktiven Fußverkehr“ Thema, für das die Stadt jedoch keinen Zuschlag erhielt. Im Februar 2022 beschloss der Rat den Einstieg in eine Fußverkehrsstrategie (VO/2022/0307).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 16.02.2026 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Es wurden Fußverkehrschecks durchgeführt als partizipativer Beteiligungsprozess im Quartier "Vordere Wüste" (als pilothaften Einstieg in eine Fußverkehrsstrategie zwischen dem 3. Quartal 2022 bis zum 2. Quartal 2023). Themenschwerpunkte lagen hierbei auf Querungen, Barrierefreiheit, Schulumfeld und der Verkehrssicherheit. Ergebnis war die Erarbeitung von 18 konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Förderung der Nahmobilität.
Die erarbeiteten Maßnahmen wurden durch die zuständigen städtischen Dienststellen ab dem 2. Quartal 2024 geprüft und priorisiert. Maßnahmen mit klarer Integration von Fuß- und Radmobilität und Synergienutzung sollen demnach Vorrang erhalten. Grundsätzlich sollen die Maßnahmen die Nahmobilität nachhaltig fördern und die Mobilitätswende auf Quartiersebene ermöglichen.
Es wurde ein Ideenwettbewerb durchgeführt als Grundlage für die infrastrukturelle Aufwertung des Hoffmeyerplatzes ab dem 4. Quartal 2025. Themenschwerpunkte hierbei waren die soziale Teilhabe, Barrierefreiheit und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Die Erkenntnisse aus den Fußverkehrschecks werden sich in der zu erarbeitenden Fußverkehrsstrategie widerspiegeln.
Für eine ausführliche Projekthistorie können zusätzlich die Vorlagen VO/2022/1095, VO/2022/1537, VO/2023/2311 und VO/2025/4369 herangezogen werden.
Zu 2.:
Die Verwaltung erstellt bzw. erarbeitet derzeit die Datengrundlage für den Nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan der Stadt Osnabrück, in dem unter anderem die Bedarfe und Potenziale des Fußverkehrs untersucht werden. Im Rahmen dieser Erarbeitung wird geprüft inwiefern ein Teilstrategie vor der Schaffung einer Gesamtstrategie sinnvoll ist. Die Verwaltung schätzt, dass diese Prüfung im 3. Quartal 2026 erfolgen wird.
Zu 3.:
Der Begriff „Fußverkehrsstrategie“ wird in der Verwaltung als eine stadtweite Strategie verstanden. Betrachtungen auf Stadtteil- oder Quartiersebene werden hingegen als Konzepte eingeordnet, die spezifische Defizite und Maßnahmen detaillierter erfassen können. Erkenntnisse aus Fußverkehrschecks, Stadtteil- oder Quartierskonzepten können jedoch auch übertragbare Impulse für die gesamte Stadt liefern.
Die Fußverkehrsstrategie soll bestehende strategische Erkenntnisse und Ergebnisse ergänzen, jedoch nicht ersetzen.
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