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31.01.25 –
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem seit Oktober 2020 leerstehenden Galeria Kaufhof-Gebäude am Neumarkt, für das sich der Eigentümer eigenen Angaben zufolge in erneut fortgeschrittenen Gesprächen mit verschiedenen Kaufinteressenten befindet, fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 07.02.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Das Gebäude ist weiterhin im Privateigentum. Die Sicherung des Gebäudes vor Einbrüchen und Vandalismus liegt im Ermessen der Eigentümerin. Da keine Gefährdung der Allgemeinheit vorliegt, hat die Verwaltung hier keine Zugriffsmöglichkeit. Insbesondere beim Schutz gegen unbefugtes Betreten des Gebäudes hat die Eigentümerin auf Hinweise unter anderem des OAD in der Vergangenheit reagiert und entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorgenommen.
Die Reinigung der privaten Außenflächen und der anliegenden Gehwege obliegt ebenfalls der Eigentümerin. Bei offensichtlichen Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung setzt die Stadtverwaltung Aufforderungen mit Fristen an die Eigentümerin auf. Die Straßenräume vor der Immobilie werden im üblichen Rhythmus von 5x wöchentlich durch den Osnabrücker ServiceBetrieb gereinigt.
Zu 2.:
Das Gebäude ist weiterhin im Privateigentum. Mögliche Maßnahmen müssten mit der Eigentümerin abgestimmt und die Übernahme der Kosten geklärt werden. Mit Blick auf die finanzielle Situation der Eigentümerin ist mit einer Bereitschaft zur Kostenübernahme nicht zu rechnen. Eine temporäre Gestaltung der Schaufenster ist aus Sicht der Stadtentwicklung und des Stadtmarketings zwar zu befürworten, eine Übernahme der Kosten durch die Stadt oder die Marketing Osnabrück ist vor dem Hintergrund der finanziellen Situation sowie der damit verbundenen Sonderbehandlung im Vergleich zu anderen aktuell leerstehenden Immobilien fragwürdig. Zwingend vermieden werden sollte eine Nutzung zu Werbezwecken.
Zu 3.:
Das Gebäude und das Parkhaus befinden sich weiterhin im Privateigentum. Mögliche Maßnahmen müssten mit der Eigentümerin abgestimmt und die Übernahme der Kosten geklärt werden. Eine Zwischennutzung wäre mit einem enormen Aufwand verbunden. Unter anderem liegen technische Installationen frei und alle Bereiche der Immobilie sind ungesichert und frei zugänglich (siehe Anlage). Eine genaue Benennung der notwenigen Maßnahmen kann ohne konkrete Begutachtung unter Betrachtung der Nutzungsoptionen nicht erfolgen.
Das Parkhaus wird weiterhin als solches genutzt. Eine Zwischennutzung zu anderen Zwecken ist demnach aus Sicht der Stadtverwaltung nicht zielführend und müsste auch genehmigungsrechtlich in Frage gestellt werden.
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