Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft

Beschlussvorlage (TOP 17 d)

28.09.10 –

Beschluss:

Die Stadt Osnabrück gewährt den freien Trägern von Kindertagesstätten, mit Ausnahme derjenigen, die von gemeinnützigen Elternvereinen getragen werden oder die als finanzschwach gelten, für die laufende Unterhaltung ihrer Einrichtungen ab dem 01.08.2010 einen regelmäßigen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 70 % der tatsächlich entstehenden Personalausgaben für Fachkräfte sowie für das notwendige Küchen- und Reinigungspersonal entsprechend der Bemessung in städtischen Kindertagesstätten. Zu den Personalkosten zählen ebenso die Aufwendungen für das entstehende Vertretungspersonal, nicht jedoch Personalkosten, die von Dritten erstattet werden.

Kindertagesstätten, die in von der Stadt angemieteten Gebäuden betrieben werden, für welche die Stadt die Gebäudeunterhaltung trägt, erhalten einen um 3 % geringeren Betriebskostenzuschuss. Im Übrigen gelten weiterhin die Bestimmungen gemäß Ratsbeschluss vom 05.10.1993.

Integrative Kindertagesstätten erhalten einen pauschalierten Zuschuss in Höhe von jährlich 3.500 € für die durch die Gruppenreduzierung ausbleibenden Elternbeiträge.

Die nicht durch Elternbeiträge, den entsprechenden Landeszuschuss und anteilige Zuwendungen der Landeskirche/des Bischöflichen Generalvikariats gedeckten Personalkosten einer Krippengruppe werden im Rahmen des Betriebskostenzuschusses übernommen.

Für Sachkosten und weitere Materialien/Betriebskosten wird ein jährlicher Zuschuss je Krippengruppe in Höhe von 6.000 € gewährt.

Der Ratsbeschluss vom 17.07.2007 wird aufgehoben.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

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Kategorie

Antrag | Haushalt, Finanzen | Kinder, Jugend, Familie | Verwaltung

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