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19.08.24 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Grundsatzbeschlüsse zum Radverkehrsplan 2030 (VO/2016/7394), zur TOP 5-Fahrradstadt 2030 (VO/2019/3967-01) und zum Radentscheid (VO/2022/0402-02) sowie zur Erreichung der Modal-Split-Ziele des Vorreiterkonzepts Klimaschutz (VO/2024/2828) die Sicherheit und Fahrqualität für den Radverkehr auf den Velorouten mit festen Oberflächen – möglichst Radwegeasphalt, ggf. glatte Pflasterung in Ausnahmefällen – zu verbessern. Ebenso soll die verkehrstechnische und soziale Sicherheit mit einer durchgängigen Beleuchtung der Velorouten (Standardmodell wie Radschnellweg) bedarfsgesteuert erhöht werden.
Dafür fordern wir die Verwaltung auf, Erkenntnisse über den besonders für Radverkehr geeigneten Asphalt einzuholen. Es wird vorgeschlagen, eine spezielle, in Niedersachsen entwickelte Oberfläche für Radwege auf einer Test- und einer Pilotstrecke zu erproben und nach erfolgreicher Evaluation auf den Velorouten zu verwenden.
Darüber hinaus sollen künftig bei Neubau, Sanierung oder turnusmäßiger Instandsetzung und Pflege von Radwegen oder vom Radverkehr (mit)genutzten Wegen entsprechend dem Regelwerk ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) immer feste Oberflächen (Radwegeasphalt, ausnahmsweise glatte Pflasterung) eingesetzt werden. Der Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB) soll dies innerhalb des eigenen Entscheidungsbereichs durchführen. Dabei ist auch auf die Verträglichkeit mit dem Fußverkehr Rücksicht zu nehmen, falls für eine Strecke eine gemeinsame Nutzung vorgesehen ist.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten zur Kostendeckung und -reduktion zu prüfen und einzuwerben.
Sachverhalt:
Besonders abseits von Straßen, auf nur für den Fuß- und Radverkehr nutzbaren Wegen ist die aktuell streckenweise unbefestigte, gesplittete, geschotterte oder nur wassergebundene Oberfläche unsicher, technisch ungeeignet und erschwert das Radfahren.
Die Zielsetzungen der oben genannten Grundsatzbeschlüsse können nicht nur im Sinne der Verbesserung von Qualität und Sicherheit, sondern auch der Attraktivität der deutlich kürzeren, schnelleren und stressfreieren Wege abseits der Straßen mit motorisiertem Individualverkehr (MIV) nur mit festen Oberflächen auch auf den Velorouten erreicht werden.
Die Notwendigkeit, Velorouten mit einer asphaltierten oder ausnahmsweise gepflasterten Oberfläche zu versehen, ist auch von der Kombination der Grundsatzbeschlüsse mit den Regelwerken gefordert. Ein Beispiel: Mit dem Beschluss zum Radverkehrsplan 2030 (VO/2016/7394) wurde unter anderem das Ordnungssystem Radrouten beschlossen. Darin ist für Velorouten (Routen mit hoher Bedeutung für den Alltagsverkehr) als betriebliche Anforderung definiert, dass sie beleuchtet sein sollen und Winterdienst stattfinden soll. Winterdienst ist auf wassergebundenen Decken maschinell nicht möglich, weswegen feste Oberflächen erforderlich sind.
Weiterhin sind unbefestigte oder wassergebundene Oberflächen, wie sie in Osnabrück bisher Standard sind, technisch ungeeignet, da sie – besonders bei Gefälle – von Regen ausgewaschen werden und wiederholt instandgesetzt werden müssen. Die Kosten für die dauerhaft regelmäßig erforderliche Pflege übersteigen die einmaligen Mehrkosten von festen Oberflächen bei weitem und sind auch kapazitiv vom OSB nicht leistbar.
Untersuchungen der Verwaltungen z.B. in Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Bayern haben ergeben, dass ungebundene Oberflächen von Radwegen sich bei der Versickerung nicht von asphaltierten/gepflasterten Flächen unterscheiden: "Der Vergleich des Einflusses der gebundenen und ungebundenen Befestigungen auf den natürlichen Wasserhaushalt bestätigt nicht die üblichen Annahmen, dass die Pflasterbauweise und die ungebundene Decke ein Beispiel für ökologisches Bauen sind. Der Radweg mit gebundener Decke ist ein Bodensiegel ohne versiegelnde Wirkung." (Ergebnisse Studie MV, 2009, S. 7)
Und nicht zuletzt ist eine bedarfsgesteuerte Beleuchtung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Sichtbarkeit der Wegeführung, rechtzeitige Erkennung von zu Fuß Gehenden) und der sozialen Sicherheit zur Akzeptanzherstellung notwendig. Für viele Menschen, darunter vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder (und deren Eltern) sowie ältere Menschen ist eine hohe subjektive Sicherheit für ihre Alltagsmobilität wichtig, damit sie überhaupt das Fahrrad nutzen. Über eine Bedarfssteuerung mittels Bewegungsmeldern wie am Radschnellweg wird das Licht nur bei tatsächlichem Radverkehr auf 100 Prozent der Lichtstärke angehoben und in Kombination mit entsprechenden Lichtqualitäten (Farbspektrum) so auch eine ökologische Verträglichkeit z.B. mit Fledermauspopulationen oder Insekten hergestellt.
Für die Priorisierung und Zeitplanung schlagen wir vor:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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