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06.03.18 –
Beschluss:
1. Der Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans wird gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG für die Dauer von einem Monat öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Stadt Osnabrück Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.
2. Die Ableitung der erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der NO²-Grenzwerte bis 2020spätestens 2022 erfolgt auf Grundlage der untersuchten Szenarien M1 – M 9M11 bzw. einer Kombination geeigneter Szenarien:
M1: Einsatz von 60 Elektro-Bussen der SWO auf Metrobuslinien1 (einschließlich Linie 41), die geplante Modernisierung der Busflotte (EURO VI-Busse) bis 2022und die Nachrüstung von 8 Dieselbussen auf EURO VI-Standard in 2018
M2: Elektrifizierung der Buslinie 41 bis 2019 (12 Busse erforderlich)
M3: Verschärfung der Umweltzone und Einführung der „blauen Plakette“ (Anm.: der Rat hat Dieselfahrverbote abgelehnt und bisher fehlt die Rechtsgrundlage)
M4: Reduzierung des PKW-Verkehrs um 2 % (z. B. mittels E-Mobilitätsziel Bund)
M5: Öffnung bzw. Sperrung des Neumarktes für den MIV
M6: LKW-Verbot (über 3,5 t) auf belasteten Strecken mit relevantem LKW-Anteil
M7: LKW-Verbot (über 3,5 t) auf dem westlichen Wallring
M8: Reduzierung des Pkw-Verkehrs um 4 % durch Modal-Split-Änderungen (Umsetzung der Osnabrücker Mobilitätskonzepte)
M9: Umweltsensitive Verkehrslenkung
neu: M 10: Geeignete Veränderungen der Verkehrsführung, soweit die Grundlagen für die Maßnahme 3 durch den Bund nicht zeitgerecht geschaffen werden.
neu: M11: Die Verwaltung prüft umgehend, inwiefern die bestehende Umweltzone ignoriert wird und ergreift ggf. geeignete Maßnahmen um Vollzugslücken zu schließen.
3. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen soll unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Möglichkeiten sowie der politischen Beschlusslage weiterverfolgt werdenerfolgen, um kurz- und mittelfristig die Einhaltung der NO²-Jahresmittelgrenzwerte in Osnabrück sicherzustellen.
4. Dazu fordert der Rat die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um pauschale Fahrverbote zu vermeiden. Also, die Voraussetzungen für eine technische Nachrüstung von Dieselfahrzeugen zu Lasten der Hersteller zu schaffen und die blaue Plakette für eine zielgerichtete Verkehrsregulierung einzuführen. Die regional zuständigen MdBs werden gebeten, sich entsprechend einzusetzen.
5. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Stadt Osnabrück bei der zeitgerechten Umsetzung der Luftqualitätsziele zu unterstützen und die Gesundheit der Osnabrückerinnen und Osnabrücker zu schützen und sich ebenfalls auf Bundesebene für die unter 3. genannten Maßnahmen einzusetzen.
6. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die entsprechenden Initiativen des Städtetages zu unterstützen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Ziel 2016 – 2020)
Sachverhalt:
Osnabrück überschreitet seit 2010 die Grenzwerte für das Reizgas NOx. Seit Ende 2015 steht dieser Zustand im Widerspruch zu geltendem Recht. Schnelles Handeln zugunsten der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist daher nicht nur gesundheitlich dringend geboten, sondern auch gesetzlich zwingend.
Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig begründet diese Notwendigkeit und unterstützt damit ausdrücklich auch Fahrverbote, wenn die Ziele der Luftreinhaltung anders nicht zu erreichen sind. Auch der Beschluss des OVG Lüneburg zum Neumarkt bestätigt den hohen Stellenwert Luftreinhaltung und der Einhaltung der NOx-Grenzwerte. Die DUH hat bereits erklärt, dass der Entwurf des LRP Osnabrück enttäuscht. Sie droht nun mit einer Klage. Auch Betroffene oder andere Umweltverbände sind jederzeit klageberechtigt. Somit drohen auch in Osnabrück Fahrverbote per Gericht.
Diese würden, pauschal verhängt, alle Fahrzeuge treffen. Aber auch wenn es gelingt, „nur“ Dieselfahrzeuge damit zu belasten, so sind die Besitzerinnen und Besitzer - mindestens der Euro 5 und 6 Fahrzeuge - in besonderer Weise betroffen, da sie beim Kauf ihrer Fahrzeuge davon ausgehen mussten, dass ihre Fahrzeuge erheblich weniger Abgase produzieren, als sie dies real tun. Der Dieselbetrug der Fahrzeughersteller ist die Ursache für das Problem in Osnabrück. Ein Betrug an der Gesundheit und an den Dieselkäuferinnen und -Käufern.
zu 2.
Die Erreichung der Luftqualitätsziele 2022 ist zu spät. Das BVerwG hat eine rasche, verhältnismäßige Umsetzung angemahnt. 2020 ist machbar. Wenn der Bund die Blaue Plakette nicht liefert, muss Osnabrück auf eigene Regulierungsmassnahmen vorbereitet sein, die sonst per Gericht erzwungen werden würden. Daher die Maßnahme M 10. Seit sechs Jahren darf die Umweltzone nur noch mit grüner Plakette befahren werden. Wenn die Pressemeldungen stimmen, dass das Einfahrtsverbot in erheblichen Maße ignoriert wird, sollte dies durch entsprechende Kontrollen umgehend geändert werden. 5.100 in der Stadt Osnabrück bzw. 44.600 KFZ in der Region (Landkreis Osnabrück, Kreis Steinfurt und Stadt Osnabrück) haben keine grüne Plakette: https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1029250/zahlreiche-autofahrer-in-osnabrueck-ohne-gruene-umweltplakette-erwischt
zu 3.
Nachrüstungen der Euro 5 und 6 Fahrzeugflotte sind technisch und zu verhältnismäßigen Kosten machbar, wie der ADAC zeigt.
zu 4.
das Land hat bislang nichts getan, was Osnabrück hilft oder was Osnabrück nicht schon auf den Weg gebracht hätte. Wenn das Land, wie vom Ministerpräsidenten und von Ministern der CDU und SPD wirklich Fahrverbote verhindern will, dann müssen Nachrüstungen zu Lasten der Hersteller kommen. Auch wenn das für das Land als Miteigner des VW-Konzerns Einnahmeverluste bedeutet.
zu 5.
Der Deutsche Städtetag fordert die Blaue Plakette und die technische Nachrüstung der Diesel-KFZ: http://www.staedtetag.de/presse/statements/084791/index.html
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird mehrheitlich abgelehnt.
Medien
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Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Natur und Umwelt | Verkehr
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