BusbegleiterInnen

Antrag Bündnis 90/Die Grünen (TOP 5 c)

04.05.10 –

Abweichender Beschluss gem. Ursprungsantrag sowie aller vorliegenden Änderungsanträge:

a)         Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und der AGOS prüfen, inwieweit der Einsatz von "Busbegleitern" verkehrspolitisch förderlich und ein entsprechendes Beschäftigungsangebot an ALG II-Empfänger arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist. Entsprechende Erfahrungen aus Münster sind zu berücksichtigen.

b)         Änderungsantrag der CDU-Fraktion

  1. Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und der AGOS prüfen, in wie weit der Einsatz von „Busbegleitern“ verkehrspolitisch förderlich und ein entsprechendes Beschäftigungsangebot an ALG II-Empfänger arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist. Entsprechende Erfahrungen aus Münster sind zu berücksichtigen.
  2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, in welchen weiteren Bereichen ALG II-Empfänger gemeinnützig eingesetzt werden können.

c)         Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und der AGOS prüfen, in wie weit der Einsatz „Busbegleitern“ verkehrspolitisch förderlich und ein entsprechendes Beschäftigungsangebot an ALG II-Empfänger arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist. Zu prüfen wäre vorab, ob Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt im Sinne des SGB II (sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse) vorzuziehen wären, ohne die Motivation der gewünschten neuen Mitarbeiter/-innen zu erhöhen. Entsprechende Erfahrungen aus Münster und gegebenenfalls anderen Städten sind zu berücksichtigen.

d)         Änderungsantrag des Ratsmitgliedes Herrn Cheeseman

Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und der AGOS prüfen, inwieweit der Einsatz von "Busbegleiter/-innen" verkehrspolitisch sinnvoll und eine entsprechende öffentlich geförderte Beschäftigung durchführbar ist.

Die Verwaltung möge weiterhin in Zusammenarbeit mit der AGOS prüfen, ob für Langzeitarbeitslose ein Öffentlicher Beschäftigungssektor (ÖBS) nach dem Vorbild anderer Kommunen eingerichtet werden kann. Ziel ist dabei unter anderem die Umwandlung von Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandentschädigung (1-Euro-Jobs) sozialpflichtige Beschäftigung mit Tarifbindung.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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Antrag | Arbeit, Wirtschaft | Verkehr

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