08.05.25 –
Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) im letzten Jahr haben die Städte und Gemeinden mehr Entscheidungsspielräume für eine klima- und umweltfreundlichere Gestaltung des Verkehrs vor Ort. Damit verbunden ist die Stärkung der Sicherheit des Verkehrs. Zudem wurden unter anderem mit dem Schutz des Klimas und der Gesundheit weitere Gründe zur Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen aufgenommen.
Wir wollen die nun gesetzlich gegebenen Möglichkeiten für einen besseren Schutz von Kindern auf den Schulwegen nutzen und weitere Tempo 30-Zonen in Osnabrück einrichten. Uns geht es um die Sicherheit und Gesundheit der verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden, die eigenständig zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur oder von der Schule unterwegs sind.
Mit unserem Antrag „Schulkinder schützen, Tempo senken“ im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt fordern wir die Stadt auf, die Ausweitung von Tempo 30-Zonen auf zunächst insgesamt neun von uns vorgeschlagenen Straßenabschnitten zu prüfen:
Diese Straßenabschnitte sind entweder hochfrequentierte Schulwege oder liegen im Umfeld von Fußgängerüberwegen, Kitas, Spielplätzen oder Einrichtungen für Senior:innen und Menschen mit Behinderung. Hinzu kommt, dass an allen Straßen eine sichere Radverkehrsinfrastruktur fehlt und Radfahrende die Fahrbahn benutzen müssen.
Der Schutz der kleinsten Verkehrsteilnehmenden liegt uns besonders am Herzen. Die positiven Effekte für alle Menschen überwiegen deutlich gegenüber dem Aufwand, Tempo 30-Zonen zu schaffen oder auszuweiten. Dabei denken wir vor allem auch an die Eltern, die ihre Kinder morgens guten Gewissens aus dem Haus gehen lassen sollen.
Mit unserer Initiative gehen wir einen weiteren Schritt für einen sicheren und eigenständigen Schulweg unserer Kinder. Auf diese Weise schaffen wir mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Die von uns in den Blick genommenen Straßen sind ein Anfang. Wir werden in der nächsten Zeit Schritt für Schritt schauen, wo mit den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen weitere Verkehrsberuhigungen sinnvoll und umsetzbar sind.
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