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24.04.24 –
Sachverhalt:
Nach Berichten von Bürger:innen wurden aus Fußgängerampelanlagen mit einem regelmäßigem, automatischen Signalwechsel in den Bereichen Johannistorwall/Kommenderiestraße, Rosenplatz/Kommenderiestraße, Koksche Straße/Kommenderiestraße und Bramscher Straße/Vehrter Landstraße/Römereschstraße sogenannte Bedarfsampeln, die erst auf Knopfdruck für ein grünes Signal für Fußgänger:innen sorgen.
Wir fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 22.05.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Schaltung der Lichtsignalanlage 123 (LSA) „Johannistorwall/Kommenderiestraße“ wurde nicht verändert. Die LSA ist vom Umweltsensitiven Verkehrsmanagement (UVM) betroffen und wurde auf die neue, sichere Variante des indirekten Linksabbiegens umgerüstet. Während des Umbauzeitraums lief die Anlage in Festzeit, da die verkehrsabhängige Logik erst in einem nachgelagerten Schritt durch ein Ingenieurbüro nachgeliefert wurde. Bei einer Festzeitschaltung wird jedes Signal einmal je Umlauf freigegeben, ohne verkehrsabhängige Steuerung. Vor und nach dem UVM-bedingten Umbau der LSA ist das Schaltverhalten aber identisch.
Analog verhält es sich mit der LSA 157 „Rosenplatz/Meller Straße/Iburger Straße“. Auch hier wurde die Schaltung nicht verändert wurde. Die LSA ist ebenfalls vom UVM betroffen und wurde auf die neue, sichere Variante des indirekten Linksabbiegens umgerüstet. Während des Umbauzeitraums lief die Anlage in Festzeit, da die verkehrsabhängige Logik auch hier in einem nachgelagerten Schritt durch das seinerzeit planende Ingenieurbüro nachgeliefert wurde.
Die LSA 178 „Kommenderiestraße/Rosenplatz/Sutthauser Straße/Koksche Straße“ betreffend wurden, vgl. zu den Anlagen 123 und 157, Umbauarbeiten im Zuge des UVM durchgeführt. Da diese drei Anlagen in einer direkten Abwicklungsbeziehung zueinanderstehen, wurden auch bei der LSA 178 die Steuerungsprozesse entsprechend hinterlegt. Ohne die momentan eingestellte Parametrierung des Gerätes ist das Dreierkonstrukt „123 <> 178 <> 157“ zur Abwicklung der Verkehre auf dem Rosenplatz nicht leistungsfähig, überstaute Knotenbereiche wären die Folge. Eine Evaluation des vorherigen Schaltverhaltens der LSA 178 konnte nicht durchgeführt werden, da die Anlage im Zuge des Umbaus erst entsprechend technisch ertüchtigt wurde.
Die Schaltung der LSA 212 „Bramscher Straße/Vehrter Landstraße/Römereschstraße“ wurde bereits mit dem durch den Rat beschlossenen Umbau zur Busschleuse „Bramscher Straße“ entsprechend angepasst. Seitdem werden hier die Signale bedarfsgerecht freigegeben. Hierzu werden Radfahrende, analog zum ÖPNV und IV, durch eine Kameratechnik erfasst und berücksichtigt. Eine kürzlich erfolgte Anpassung der Steuerung hat es nicht gegeben. Allerdings sorgen auch hier die komplexen Steuerungsstrukturen für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsachse „Hansastraße/Bramscher Straße“. Nur durch diese bedarfsgerechte und dynamische Schaltung ist der Knotenpunkt in den Spitzenstunden leistungsfähig.
Zu 2.:
Durch die Erneuerung der Steuerungssysteme an den betreffenden Anlagen kann es dazu kommen, dass durch die dynamische, verkehrsabhängige Steuerung oder durch die Erfassung der Kamerasysteme eine angepasste Freigabe erfolgt. Grade zu Spitzenlastzeiten kann nur so eine leistungsfähige Abwicklung des motorisierten ÖPNV und IV auf den Hauptverkehrsachsen aufrecht erhalten bleiben. Sind Fußgängerinnen und Fußgängern oder Radfahrenden zu berücksichtigen, wird eine schnellstmögliche Abwicklung im Signalzeitenplan eingeleitet.
Eine Schlechterstellung liegt nicht vor. Zum Teil haben sich die Schaltungen gar nicht verändert und bei den dynamischen bzw. detektierten Steuerungen wird nicht zwischen den Verkehrsträgern unterschieden. Wenig belastete, motorisierte Fahrtrichtungen werden auch hier erst bei Detektion bzw. bedarfsgerecht freigegeben, um so den Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer auf den Hauptverkehrsachsen zu optimieren.
Zu 3.:
Zusätzlich anfallende Wartezeiten sind nach Auswertung o.g. LSA nicht regelhaft erkennbar. Darüber hinaus auch grds. Nein, da das subjektive Sicherheitsgefühl durch die Verwaltung nicht bewertet werden kann.
Erwiesen ist jedoch, dass z.B. zusätzlich verbaute blinkende Warneinrichtungen – die sogenannten gelben Schutzblinker – erst bei Schaltung eines bedingt verträglichen Stromes auf Anforderung ihre volle Wirkung entfalten. Erst dann wird ein Warneffekt durch die motorisierten Verkehrsteilnehmer wahrgenommen. Ein Schutzblinker, der in jedem Umlauf – auch bei nicht vorliegendem Fußgänger- oder Radverkehr – geschaltet wird, verfehlt nachweislich seine Wirkung und wird häufig ignoriert. Daher ist aus Sicht der Verwaltung in diesem Zusammenhang eine bedarfsgerechte Schaltung bedingt verträglicher oder schwach auftretender Ströme auch grundsätzlich sicherer als eine zyklische Freigabe.
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