Gefährdendes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen in Osnabrück

Gefährdendes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen in Osnabrück - Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 16.11.2021

09.11.21 –

Sachverhalt:

Auf Bürgersteigen und den Radwegen parkende Fahrzeuge sind nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Fußgänger:innen und Radler:innen, sondern sind häufig auch verkehrsgefährdend. Fußgänger:innen, vor allem solche mit Rollatoren oder Kinderwagen, Radler:innen sowie Rollstuhlfahrer:innen sind in diesen Fällen gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Hier geraten sie in Konflikt mit dem fließenden, motorisierten Verkehr. Dies führt ggf. zu gefährlichen, ja mitunter lebensbedrohlichen Situationen - auch für die Autofahrer:innen, die ausweichen müssen. Sicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für einen attraktiven Fuß- und Radverkehr.

Entsprechende Anfragen hatten wir in den Vorjahren bereits gestellt (VO/2018/2487-01, VO/2019/4092-01). Um die Entwicklung in diesem Bereich zu verfolgen, fragen wir die Verwaltung erneut:

1. Wie oft ist pro Jahr gegen Falschparker:innen und falsches Halten auf Rad- und Fußwegen vorgegangen worden (bitte wiederum aufgeschlüsselt nach Verstoßarten, Eingangskanälen, Bußgeldhöhe)?
2. Wie häufig wurden dabei Fahrzeuge abgeschleppt?
3. Wie wird die Verwaltung die neuen Möglichkeiten der StVO zur Anwendung bringen?
 

In ihrer Mitteilungsvorlage vom 11.11.2021 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.+2.:

Die Anzahl der Falschparker, aufgeschlüsselt nach den Tatbeständen und der Bußgeldhöhe für die Jahre 2020 und 2021 (Stand: 30.09.2021) sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Ebenfalls dargestellt sind die mit der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung nunmehr erhöhten Geldbußen.

Tatbestand

Höhe
Verwarnungsgeld

Anzahl Fälle bis 31.12.2020

Durchgeführte Abschleppungen bis 31.12.2020

Höhe Verwarnungsgeld ab 09.11.2021

Halten auf  dem Gehweg

10,00 €

40

0

50,00

Halten auf dem Gehweg und Behinderung Andere

15,00 €

2

0

55,00

Parken auf dem Gehweg

20,00 €

3.807

7

55,00

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde

30,00 €

66

5

70,00

Parken auf dem Gehweg und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

226

20

70,00

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde und dadurch Behinderung Anderer

35,00 €

4

2

80,00

Halten auf einem unbeschilderten Radweg

10,00 €

3

0

50,00

Halten auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

15,00 €

2

1

55,00

Parken auf einem unbeschilderten Radweg

20,00 €

93

0

55,00

Parken auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

40

4

70,00

Parken auf einem unbeschilderten Radweg länger als 1 Stunde un ddurch Behinderung Anderer

30,00 €

6

0

80,00

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237)

10,00 €

15

0

50,00

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

15,00 €

7

0

55,00

Halten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/242)

10,00 €

1

0

50,00

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237)

20,00 €

136

0

55,00

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

36

0

70,00

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) länger als 1 Stunde

30,00 €

2

1

70,00

Parken auf einem Geh-und Radweg (Zeichen 240/241)

20,00 €

23

0

55,00

Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

10

0

70,00

Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) länger als 1 Stunde

30,00 €

1

0

70,00

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) 

20,00 €

117

1

55,00

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

8

0

70,00

gesamt

 

4.645

41

 

Tatbestand

Höhe
Verwarnungsgeld

Anzahl Fälle  bis 30.09.2021

Durchgeführte Abschleppungen bis 30.09.2021

Höhe Verwarnungsgeld ab 09.11.2021

Halten auf  dem Gehweg

10,00 €

53

0

50,00

Halten auf dem Gehweg und Behinderung Anderer

15,00 €

4

0

55,00

Parken auf dem Gehweg

20,00 €

3.345

15

55,00

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde

30,00 €

85

11

70,00

Parken auf dem Gehweg und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

207

23

70,00

Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde und dadurch Behinderung Anderer

35,00 €

5

4

80,00

Halten auf einem unbeschilderten Radweg

10,00 €

8

0

50,00

Halten auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

15,00 €

2

0

55,00

Parken auf einem unbeschilderten Radweg

20,00 €

99

1

55,00

Parken auf einem unbeschilderten Radweg und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

38

0

70,00

Parken auf einem unbeschilderten Radweg länger als 1 Stunde

30,00 €

1

1

70,00

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237)

10,00 €

6

0

50,00

Halten auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

15,00 €

4

0

55,00

Halten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/242)

10,00 €

3

0

50,00

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237)

20,00 €

74

2

55,00

Parken auf einem Radweg (Zeichen 237) und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

27

0

70,00

Parken auf einem Geh-und Radweg (Zeichen 240/241)

20,00 €

64

0

55,00

Parken auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

6

1

70,00

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340)

20,00 €

53

2

55,00

Parken auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und dadurch Behinderung Anderer

30,00 €

12

0

70,00

gesamt

 

4.096

60

 


Zu 3.:

Die neue Bußgeldkatalog-Verordnung sieht deutlich höhere Geldbußen für das verbotswidrige Halten und Parken auf Geh- und Radwegen vor. Ferner ist nunmehr das Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr nicht mehr erlaubt und führt im Grundtatbestand zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00€. Bei schweren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen, z.B. wenn durch das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden oder es zum Unfall kommt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als 1 Stunde parkt. Diese Systematik gilt auch für das Halten auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr. Der Verkehrsaußendienst wird – wie bislang auch – im gesamten Stadtgebiet an allen Wochentagen zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchführen. Es bleibt sicherlich abzuwarten inwieweit die nunmehr deutlich höheren Geldbußen zu einem veränderten Verhalten der Verkehrsteilnehmer führen werden.

Kategorie

Anfrage | Themen | Verkehr

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