Gutachter: Ratsbeschluss zum Neumarkt ist rechtmäßig

26.04.16 –

Die Ratsmehrheit von SPD, GRÜNEN, FDP, UWG/Piraten sowie den Einzelratsmitgliedern Brandes-Steggewentz und Cheeseman fordert Oberbürgermeister Wolfgang Griesert auf, seinen Einspruch gegen den Ratsbeschluss vom 05.04.2016 zur Einleitung des Teilentwidmungsverfahrens des Neumarkts zurückzunehmen und den Ratsauftrag unverzüglich umzusetzen. „Die gutachterliche Bewertung der Argumente des Oberbürgermeisters gegen den Ratsbeschluss bestätigt unsere Position.“ Die Gutachter stellen fest: „Im vorliegenden Fall ist nichts dafür ersichtlich, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen (rechtmäßigen) Einspruch des Oberbürgermeisters gegen den Ratsbeschluss vom 05.04.2016 zur Änderung der Verkehrsbeziehungen auf dem Neumarkt vorliegen. Der Ratsbeschluss ist weder zu unbestimmt, noch stehen ihm die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 525 entgegen.“

„Der Einspruch des OB gegen den Ratsbeschluss dient offensichtlich nur dem Zweck, die Umsetzung des Willens der Ratsmehrheit von Zweidritteln aller Ratsmitglieder zu verhindern oder zumindest zu verzögern", so die Fraktionsvorsitzenden Frank Henning, Michael Hagedorn, Thomas Thiele, Wulf-Siegmar Mierke und die Ratsmitglieder Giesela Brandes-Steggewentz und Christopher Cheeseman.

Entschieden weisen die Mehrheitsvertreter auch die vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Fritz Brickwedde erhobenen Vorwürfe zurück, sie handelten rechtswidrig. „Wenn der OB wirklich ernsthafte Bedenken hätte, warum wendet er sich nicht an die Kommunalaufsicht? Stattdessen versucht er mit juristischen Tricks die Umsetzung eines rechtmäßigen Ratsbeschlusses zu blockieren. Dieses Vorgehen ist nicht nur undemokratisch. Wer einer solchen Vorgehensweise bedarf, dem sind offensichtlich die Argumente ausgegangen. Zeit, dass OB und CDU sich wieder an die Spielregeln halten und zur Sachdebatte zurückkehren.“

Unabhängig davon sei das laufende Gerichtsverfahren gegen den Bebauungsplan Neumarkt zu betrachten. Wenn der OB zur Stärkung der städtischen Rechtsposition angesichts der Normenkontrollklage parallel zum Entwidmungsverfahren eine Änderung des Bebauungsplans für sinnvoll halte, so bliebe es ihm unbenommen, ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen. Das von der Ratsmehrheit auf den Weg gebrachte Verfahren zur Verkehrsberuhigung am Neumarkt ist hiervon unabhängig.

 

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Innenstadt | Kommunalpolitik | Pressemitteilung | Stadtentwicklung | Verkehr

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