Jobrad für städtische Mitarbeiter - GRÜNE: Beitrag zur Mobilitätswende in Osnabrück

05.09.18 –

Die Osnabrücker GRÜNEN wollen mit einer Jobrad-Initiative für die städtischen Mitarbeiter der Mobilitätswende einen weiteren Baustein hinzufügen. „Mit der steuerlich geförderten Anschaffung eines Elektrofahrrades sollen sich insbesondere Verwaltungsmitarbeitende der unteren Gehaltsgruppen ein Elektrorad leisten können, um damit auch weitere Wege zur Dienststelle zurückzulegen. Die Anschaffung soll per Leasing erfolgen“, betonen die Sprecherin für Personal und Organisation, Diana Häs, und der verkehrspolitische Sprecher, Michael Kopatz.

Die Möglichkeit ein Dienstfahrrad zu leasen bestehe bereits seit längerer Zeit in der Privatwirtschaft. Im öffentlichen Dienst schauten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber oft in die Röhre. Dabei betreffen die negativen Folgen des motorisierten Pendlerverkehrs, wie Staus, Stickoxide und Feinstaub alle Verkehrsteilnehmer. „Die Vorteile eines Dienstradleasings mit der Option zur privaten Nutzung der Fahrräder für die Stadt Osnabrück und ihre Beschäftigten liegen auf der Hand: hohe Motivation der Mitarbeiter ohne zusätzliche Kosten, Förderung der Mitarbeitergesundheit, stärkere Bindung der Mitarbeiter sowie der Aufbau eines nachhaltigen und innovativen Arbeitgeberimages“, erklärt Michael Kopatz. Die Stadt Osnabrück und ihre Beschäftigten würden zudem zu einem Vorreiter und Träger alternativer Mobilitätskonzepte im urbanen Raum und könnten so eine Signalwirkung auf andere Branchen ausüben.

Finanzielle Auswirkungen seien für den Arbeitgeber damit nicht unbedingt verbunden. Über ein Leasingunternehmen könnten entsprechende Vertragsmodalitäten abgewickelt werden. „Vertragspartner ist zunächst zwar der Dienstherr, dieser kann sich gegenüber dem Beamten oder Angestellten, der eine freiwillige Entgeltumwandlung vornehmen möchte, schadlos halten. Das heißt, der Beamte oder Angestellte stellt den Arbeitgeber von sämtlichen Kosten frei. Für Beamte oder Angestellte kann nach Beendigung des Leasingvertrages die Möglichkeit eröffnet werden, das Fahrrad zum Restwert zu übernehmen“, stellt Diana Häs fest. Finanzielle Vorteile während der Vertragslaufzeit ergeben sich zudem durch Einsparungen für Stellplatzkosten, Fahrzeugnutzung und -haltung sowie für Jobtickets.

Um durch den Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder den Beamten auch zur privaten Nutzung überlassen zu können, müsse das Land Niedersachsen die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Für die TVöD-Beschäftigten der Stadt Osnabrück könne ein solches Angebot auf Grundlage des Günstigkeitsprinzips erfolgen, wie dies etwa in Heilbronn und Tübingen bereits seit längerem praktiziert werde. „Da dies ein freiwilliges Angebot der Stadt ist, liegt die Entscheidung letztendlich bei den jeweiligen Beschäftigten. Eventuelle Nachteile bei der verminderten Rentenhöhe von ca. 1-2 Euro können die Arbeiternehmer mit den gesparten Steuerbeträgen durch freiwillige Einzahlungen wieder ausgleichen“, so Häs und Kopatz.

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