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15.11.16 –
Beschluss:
Angesichts anhaltender schwerer Unfallgeschehnisse und Belastungen durch Lärm und Abgase durch den LKW-Verkehr sieht der Rat weiterhin dringenden Handlungsbedarf, um den LKW-Verkehr innerhalb der Stadt zu reduzieren. Der Rat möge daher beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Sachverhalt:
Im Stadtgebiet von Osnabrück kommt es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen zwischen LKWs und Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Dabei hat - trotz vieler Maßnahmen - die Anzahl nicht hinreichend abgenommen. Sicherheitsfortschritte werden durch die Zunahme der Verkehrsdichte wieder relativiert. Dies liegt insbesondere auch am Gütertransport auf der Straße. Um die Versorgung sicher zu stellen, sind Gütertransporte grundsätzlich notwendig. Auch Industrie- und Gewerbebetriebe sind auf sichere Transportwege angewiesen. Der Bund versagt aber dabei, den Trend zu mehr LKW-Verkehr durch gezielte Investitionen in den Ausbau alternativer Gütertransportwege wie Schiff und Bahn umwelt- und menschenverträglich zu steuern. Stattdessen nimmt der (Schwer-) Lastverkehr auf der Straße weiter zu. Osnabrück ist als wichtiger Verkehrsknotenpunkt von diesem Wachstum im Besonderen betroffen, hat zugleich aber auch ein eigenes Interesse an einer starken Logistikwirtschaft.
Ziel einer bürgerfreundlichen kommunalen Verkehrspolitik muss in erster Linie die Sicherheit und die Gesundheit der Bürger*innen sein. Nicht zu tolerieren ist in jedem Fall, die Nutzung innerstädtischer Verkehrswege zur Durchfahrt, um abzukürzen oder Maut zu sparen. Daher ist die Sperrung der Stadt für den Durchfahrtsverkehr sinnvoll. Diese Maßnahme setzt ein deutliches Zeichen für mehr Sicherheit und Lebensqualität in der Stadt, auch wenn sie im Einzelfall schwer kontrollierbar ist. Dabei ist dem Rat bewusst, dass der überwiegende Anteil des LKW-Verkehrs "heimisch" ist, also kein Durchgangsverkehr, da Quelle oder Ziel in der Stadt liegen.
Für den notwendigen Güterverkehr am Standort Osnabrück sind entsprechend Lösungen zu finden. Die Osnabrücker Speditionsunternehmen sind gefordert, zugunsten der Lebensqualität am eigenen Standort ihren Beitrag zur Reduktion der Belastung zu leisten. Die vom Speditionsgewerbe und der IHK mitgetragene Kampagne zum "toten Winkel" ist dafür beispielgebend und vorbildhaft. Ein weiterer Schritt könnten freiwillige Verpflichtungen des "heimischen" LKW-Verkehrs sein, die jeweils nächste Autobahnauffahrt zu nutzen und Wohngebiete und den Wall zu vermeiden.
Weitere Maßnahmen am Wall und ausgewählten Straßen können temporäre Sperrungen, Veränderungen der Abbiegebeziehungen, die Sperrung von Teilabschnitten oder Spurvorgaben sein.
Der Verweis auf eine etwaige Entwidmung der B68 und eine evtl. Entlastung durch die A33 Nord ist wenig zielführend. Zum einen, weil eine Entwidmung keineswegs zu einer LKW-Sperrung führt, wie es auch in einer Stellungnahme des niedersächsischen Verkehrsministeriums heißt. Zum Zweiten, weil derzeit völlig unklar ist, ob die A33 Nord kommt. Und selbst wenn, wäre selbst bei einer zügigen Umsetzung der Pläne nicht vor 2030 ff. mit einer Fertigstellung zu rechnen. In jedem Fall zu spät für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen.
Auch bei der Verkehrsaufklärung und der schulischen Verkehrserziehung ist es grundsätzlich sinnvoll, einen besonderen Fokus auf den Umgang mit den Gefahren des LKW-Verkehrs zu legen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird zur weiteren Befassung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verwiesen.
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