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12.06.18 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück spricht sich dafür aus, die Anzahl der öffentlichen Parklätze im Innenstadtgebiet (Postleitzahl 49074) maximal auf die gegenwärtige Anzahl zu begrenzen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziele:
Nachhaltige Mobilität (Ziel 2016 – 2020)
Sachverhalt:
Es ist verkehrspolitisch unumstritten, dass die Zahl der Parklätze in den Städten maßgeblich die Zahl der Autofahrten in die Innenstadt erhöht. Offiziell macht sich die Stadt Osnabrück für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität stark. Tatsächlich hat die Zahl der zugelassenen PKW sowie die Fahrten in die Stadt dramatisch zugenommen. Alle sind unzufrieden mit dieser Situation: Handwerker*innen, Einzelhändler*innen, Wirtschaftsverbände, Anwohner*innen, Autofahrer*innen, Busfahrer*innen, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen.
Autofahrer*innen suchen in Deutschland 41 Stunden pro Jahr nach Stellplätzen für ihr Fahrzeug. Bis zu 30 Prozent des innerstädtischen Verkehrs entsteht durch die Parkplatzsuche. Ein Zuwachs von Parkplätzen würde die Erreichbarkeit der Innenstadt verschlechtern.
Deshalb ist zumindest eine absolute Begrenzung der Parkplatzzahlen im Inneren der Stadt, einem Radius von zwei Kilometern um den Neumarkt, sinnvoll und notwendig.
Zugleich lässt sich die Erreichbarkeit der Stadt maßgeblich verbessern, wenn Osnabrück SPNV und ÖPNV entschlossen optimiert. Auch Radschnellwege, Radverleihstationen sowie gute und sichere Radabstellanlagen steigern die Erreichbarkeit der Innenstadt und erhöhen zugleich die Lebensqualität. Davon profitieren alle Bürger*innen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird gegen die Stimmen der GRÜNEN-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.
ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp
www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1335030/p-r-am-osnabruecker-rubbenbruchsee-geplant-1
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