05.09.17 –
Beschluss:
1. Der „Radverkehrsplan 2005“ wird durch den „Radverkehrsplan 2030“ aktualisiert. Das Radverkehrsnetz, der Maßnahmenkatalog und die Inhalte der Handlungsfelder „Flankierende Infrastruktur und Service“ und „Fahrradkultur“ werden als planerische Grundlage der Radverkehrsplanung und Radverkehrsförderung beschlossen.
2. Prioritär sollen in den nächsten 3 – 5 Jahren Maßnahmen in zwei Schwerpunkten umgesetzt werden:
2.1. Innenstadt: Am Wallring, bzw. in den dazu parallel geführten Veloroutem
2.2. Verbindung Stadtteile – Innenstadt: entlang der Routenpaare 6 (Innenstadt – Voxtrup), 8 (Innenstadt – Sutthausen) und 9 (Innenstadt – Hellern)
2.3. Als Planungsstandard für Fahrbahnführungen mit Radfahrstreifen ist zukünftig ein Breitenmaß von 2,00m (plus Markierung) anzusetzen.
2.4. Die Möglichkeiten der Realisierung von „protected bike lanes“, baulich abgesicherte Fahrbahnführungen, sind planerisch für verkehrlich hochbelastete Bereiche, für die es keine gute Alternativtrasse (Veloroute) gibt, zu prüfen.
2.5. Als Radverkehrsbeauftragte wird Frau Ulla Bauer, FB Städtebau, benannt.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird gegen die Stimmen von CDU-BOB mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, UWG-Piraten, Die Linke mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Die ersten Ergebnisse von CDU, CSU und SPD in Form von Arbeitspapieren sind eine Aneinanderreihung von einzelnen Wahlversprechen, aber es fehlt [...]
Am heutigen 25. März kommen die frisch gewählten Bundestagsabgeordneten erstmals zur konstituierenden Sitzung im Deutschen Bundestag zusammen. [...]
Die Grundgesetzänderungen zur Aufnahme der Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur wurden heute bei der letzten Sitzung des alten [...]