BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Schrankenanlage am Rubbenbruchsee

Schrankenanlage am Rubbenbruchsee / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 03.04.2025

26.03.25 –

Sachverhalt:

Das Verkehrsleitsystem am Rubbenbruchsee wurde im Frühjahr 2025 vollständig in Betrieb genommen. Aufgrund von Beobachtungen ist aufgefallen, dass es scheinbar möglich ist, trotz voll besetztem Parkplatz am Café, die Schrankenanlage dauerhaft zu öffnen und die Zufahrtsampel auf „Grün“ zu stellen.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Gibt es Hinweise auf Störungen im Betrieb der Schrankanlage und dem Parkleitsystem, wie sind diese kurzfristig zu beheben?
  2. In welchen Fällen ist es vereinbart, die Zufahrt zum Café durch Öffnen der Schrankenanlage zu ermöglichen, obwohl die Kapazitäten des Parkplatzes erschöpft sind?
  3. Wer ist in der Lage, die Schrankenanlage am Rubbenbruchsee, trotz des als „besetzt“ angezeigten Parkleitsystems, zu öffnen und so die Parkplatzbegrenzung zu umgehen?


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 28.03.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

Grundsätzlich sind keine größeren Störungen im Betrieb der Schrankenanlage zu verzeichnen gewesen. Es gab zwei Fälle von Vandalismus, nach denen die Schrankenanlage bis zur Reparatur kurzfristig außer Betrieb gewesen ist. Eine weitere Störung ließ sich für den 25. März 2025 in der Zeit zwischen ca. 18:20 Uhr und ca. 20:00 Uhr rekonstruieren, in diesem Zeitraum stand die Schranke offen. Der Grund dieser Störung ist jedoch nicht mehr nachvollziehbar.

Zu 2.:

Es gibt Ausnahmen für die grundsätzliche Regelung, dass bei vollständiger Besetzung der privaten Parkplätze im Nahbereich des Rubbenbruchsee die Schranke geschlossen bleibt.

Zum Einen haben Bewohner und ein Teil der Beschäftigten dieses Bereichs Dauerparkkarten für ihre Fahrzeuge, so dass sie auch bei besetzten Parkplätzen einfahren können. Dieses ist jedoch unkritisch, da diese ihre Fahrzeuge auf eigenem Grundstück abstellen. Darüber hinaus ist mit der Heger Laischaft, den Lieferanten der Gastronomiebetriebe und der Abfallentsorgung vereinbart worden, dass diese die Leitstelle informieren und auch bei vollständig ausgelastetem Stellplatzangebot eingelassen werden, da sie auch keine Stellplätze benötigen.

Es kann auch vorkommen, dass während des Einlass-Vorgangs die Leitstelle durch z.B. weitere Anrufe beansprucht wird, so dass die Schranke dann einige Minuten offenbleibt, wenn die entsprechenden Fahrzeuge eingefahren sind, bevor sie manuell geschlossen wird.

Das Verfahren der manuellen Schließung ist notwendig, weil die Lieferfahrzeuge und die Müllabfuhr in der Regel größere Fahrzeuge nutzen und die Schließ-Automatik dann nicht ordnungsgemäß funktioniert. Dieses wird aber allgemein aufgrund der Seltenheit dieser Vorgänge nicht als kritisch erachtet.

Zu 3.:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Kategorie

Anfrage | Verkehr

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