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10.01.25 –
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 02.05.2024 einstimmig beschlossen, die Ausfahrtsituation aus der Ledenhof-Garage an der Kreuzung Neuer Graben/Am Struckmannshof/Platz des 17. Juni zu verbessern, um den Abfluss von Fahrzeugen nach Veranstaltungen und stark besuchten Einkaufstagen deutlich zu beschleunigen (VO/2024/3094).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung mit der Bitte um Beantwortung bis zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 23.01.2025:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 05.02.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Planung sieht grundsätzlich separate Flächen für den Radverkehr in beiden Richtungen der Straße Am Struckmannshof vor. Die signaltechnischen Voraussetzungen sind durch die Ertüchtigung der Lichtsignalanlage gegeben. Bei den vorgesehenen Flächen handelt es sich jedoch nicht um klassische Radfahrstreifen, da es sich bei der Straße Am Struckmannshof um eine Tempo 30-Zone handelt. Gem. StVO sind Radfahrstreifen in Tempo 30-Zonen nicht zulässig. Entsprechend handelt es sich in Richtung OsnabrückHalle um eine Knotenpunktszuführung und in Gegenrichtung um eine Art Fahrradpforte, jeweils mit einer Breite von 1,50 m und verdeutlicht durch Bodennägel.
Perspektivisch werden sich mit der vorgesehenen Sperrung des Neumarkts für den MIV geänderte Verkehrsverhältnisse ergeben. Vorab ist die vorgeschlagene Herausnahme der Einbiegemöglichkeit in den Neuen Graben aus der Tiefgarage und damit die Unterbindung von Fahrbeziehungen mit hohen rechtlichen Hürden verbunden.
Zu 2.:
Bereits im Planungsprozess wurden Gespräche mit den Anrainern geführt und Konzepte entwickelt, die eine Zweistreifigkeit der Ausfahrt aus der Tiefgarage berücksichtigen. Gleichzeitig galt die Prämisse, eine Führung des Radverkehrs in beiden Richtungen vorzusehen, da sich vor Umbau des Neuen Grabens viele Radfahrer an der einzigen Radfurt auf der linken (falschen) Seite orientiert hatten, verbunden mit dem erheblichen Risiko von Linkseinbiegenden Kfz-Fahrern übersehen zu werden. Eine Zweistreifigkeit erfordert daher einen zusätzlichen Flächenbedarf, der nur zu Lasten der Stellplätze und Flächen der IHK möglich ist. Hierzu fanden Gespräche auf Vorstandsebene statt. Dabei wurde deutlich, dass die Stellplätze einen sehr hohen Stellenwert bei der IHK einnehmen und dementsprechend keine Einigung erzielt werden konnte.
Zu 3.:
Der Verkehrsrechner der Stadt Osnabrück (Bereich Lichtsignalanlagen und Verkehrstechnik) kann entsprechende Abflussprogramme an dem o. g. Knotenpunkt schalten. Dem Veranstaltungsträger (OsnabrückHalle) obliegt es, die konkreten Veranstaltungstermine an die Stadt Osnabrück zu übermitteln, damit diese automatisiert in die Abflussprogramme implementiert werden können.
Im Parallelverfahren wurden seitens der Stadt Osnabrück Anbindungsmöglichkeiten an die o. g. Knotenpunktsteuerung vorgesehen, um die Lichtsignalanlage auf Anfrage des Betreibers der 'Ledenhof-Garage' (OPG) schalten zu können. Die bauliche Anbindung des potentialfreien Kontakts obliegt derzeit der OPG.
Bezüglich eines Veranstaltungstickets wurden zwischen den Beteiligten noch keine weiteführenden Gespräche geführt, da zunächst die Ausfahrts- und Verkehrsflussverbesserung geklärt werden muss.
Kategorie
Anfrage | Innenstadt | Verkehr
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