Verkehrssituation vor der Bertha-von-Suttner-Oberschule und dem Graf-Stauffenberg-Gymnasium

Verkehrssituation vor der Bertha-von-Suttner-Oberschule und dem Graf-Stauffenberg-Gymnasium / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 06.06.2024

30.05.24 –

Sachverhalt:

Die Verkehrssituation vor der Bertha-von-Suttner-Oberschule und dem Graf-Stauffenberg-Gymnasium an der Gottlieb-Planck-Straße und insbesondere das Thema Elterntaxis sorgt seit vielen Jahren für Diskussionen und für eine akute Gefährdung von Schüler:innen und Lehrkräften, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf dem Schul- und Heimweg sind. Halte- und Überholverbote, Kontrollen als auch zahlreiche Gespräche und Briefe haben die Situation nicht verbessert. Aufgrund der aktuell vor Ort stattfindenden umfangreichen Bauarbeiten wird diese noch einmal deutlich verschärft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie schätzt die Verwaltung die Verkehrssituation vor Ort ein?
  2. Welcher motorisierte Verkehr muss zwingend auf der Gottlieb-Plank-Straße fahren?
  3. Gibt es zwingende Gründe, weshalb der motorisierte Individualverkehr auf der Gottlieb-Plank-Straße nicht, zum Beispiel über eine Teilentwidmung, ausgeschlossen werden kann?


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 12.06.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

Sowohl die Bertha-von Suttner-Oberschule als auch das Graf-Stauffenberg- Gymnasium werden über die Sackgasse Gottlieb-Planck-Straße erschlossen. Wie an allen anderen Schulen herrscht hier zu Schulbeginn und zu Schulende ein großes Treiben. Die Schülerinnen und Schüler nutzen verschiedenste Verkehrsmittel um zur Schule zu gelangen. Ein Großteil der Schülerinnen und Schüler kommen zu Fuß, andere nutzen das Fahrrad oder einen Roller und einzelne werden mit dem Auto gebracht.

Aufgrund der wiederkehrenden Beschwerden hat die Verwaltung fachbereichsübergreifend mehrfach die Situation vor Ort begutachtet und ist hierbei stets zum gleichen Ergebnis gekommen.
Unter Berücksichtigung der Schülermengen, die in einem kleinen Zeitfenster zur Schule gelangen oder sich von der Schule entfernen, ist die Gesamtlage als tragbar zu bezeichnen.  Die Verkehrsräume sind klar gegliedert und entsprechend beschildert. Das Parken und Halten auf der Fahrbahn ist durch ein absolutes Haltverbot nach Zeichen 283 unterbunden. Darüber hinaus besteht ein Überholverbot von Zweiradfahrenden. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass es sich bei den beiden Schulen um weiterführende Schulen ab einem Alter von 10 Jahre aufwärts handelt, wo entsprechendes Verkehrsverhalten vorausgesetzt werden kann.

Eine akute Gefährdung der Schülerinnen und Schüler konnte hier bei keinem Ortstermin festgestellt werden.
Beim letzten Vor-Ort-Termin am 04.06.2024 wurden in einem Zeitfenster von 07.30-07.50 Uhr lediglich 15 PKW`s gezählt, in denen Schülerinnen oder Schüler zur Schule gebracht wurden. Dieses erfolgte vollkommen komplikationslos.

Die Verwaltung hält die Verkehrssituation momentan für vertretbar. Eine akute Gefährdung des Fuß- und/oder Radverkehrs ist bei Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben nicht zu erkennen. Die Verwaltung wird die Situation, insbesondere im Zusammenspiel mit der anliegenden Baustelle, weiter beobachten.

Zu 2.:

Da es sich bei der Gottlieb-Planck-Straße um eine Sackgasse handelt, über die ausschließlich die beiden Schulen (inkl. der Turnhalle) erschlossen werden, ergeben sich die notwendigen Verkehre aus den Bedarfen der Schulen. Dieses wären die Erreichbarkeit der öffentlichen Stellplätze, insbesondere für das Lehrerkollegium, aber auch für die Nutzerinnen und Nutzer der Turnhalle (u.a. am Wochenende während Veranstaltungen), für die Stellplätze auch bauordnungsrechtlich vorgehalten werden müssen. Logistikverkehre für die Schulen und Rettungsverkehre (Polizei, Feuerwehr etc.).

Zu 3.:

Die Gottlieb-Planck-Straße ist eine öffentlich gewidmete Straße und somit auch für den Kraftfahrzeugverkehr zugelassen. Hierüber werden sowohl das Schulgelände als auch die öffentlichen Stellplätze an der Straße erschlossen. Aufgrund der Sackgassensituation finden hier ausschließlich Anliegerverkehre statt.

Eine Einschränkung der zulässigen Verkehre kann sowohl straßenverkehrsrechtlich als auch widmungsrechtlich nur unter gewissen Voraussetzungen erfolgen.
Die Straßenverkehrsordnung sieht eine Beschränkung nur dann vor, wenn eine besondere Gefahr definiert werden kann. Diese ist momentan, wie oben beschrieben, nicht ersichtlich.

Darüber hinaus gibt es keine Beschilderungsmöglichkeit (unter Beibehaltung der Stellplätze) die die notwendigen Verkehre zulässt, „Elterntaxis“ aber fernhält, da die StVO nur den Begriff „Anlieger“ kennt. Hierunter würden rechtlich auch Hol- und Bringverkehre zur Schule subsumiert.

Ähnlich sieht es im Widmungsrecht aus. Für eine Teilentwidmung müssen zwingende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die im Einzelfall zu prüfen wären.

Kategorie

Anfrage | Verkehr

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