Wirtschaftlichkeit FMO-Ausbau

28.06.11 –

Mit Urteil vom 31. Mai 2011 hat das OVG Münster nach eigenen Aussagen dem Klagebegehren des NABU weitgehend stattgegeben. In der Urteilsbegründung heißt es, dass "die öffentlichen Interessen im Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden seien, weil auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden könne". Damit hat das Gericht die mehrfach seitens der GRÜNEN im Rat vorgebrachten Bedenken gegen eine Start- und Landebahnverlängerung bestätigt. 

Wir fragen daher die Verwaltung: 

  1. Wie hoch sind die durch Planung, Grundstückerwerb, Schuldendienst, Gutachten, Rechtstreit usw. bereits entstandenen Kosten des FMO für die Ausbauplanung?
  2. Beabsichtigt die Verwaltung, trotz der vom Gericht in der Konsequenz als geringfügig angesehenen regional- und wirtschaftpolitischen Bedeutung eines Ausbaus, an den Planungen festzuhalten?
  3. Wenn ja, wie rechtfertigt die Verwaltung insbesondere angesichts der Haushaltslage und der in der Haushaltsgenehmigung schon jetzt nur eingeschränkten Freigabe der Investitionsmittel für die nächsten Jahre die Bereitstellung von 10 Millionen € und mehr für eine ökologisch bedenkliche und wirtschaftlich offensichtlich unsinnige Investition? 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung 

Die schriftliche Urteilsbegründung des Urteils des OVG NRW vom 31. Mai 2011 liegt noch nicht vor. Sie wird frühestens für Anfang Juli erwartet. Vor diesem Hintergrund können sich alle jetzigen Interpretationen zum Urteil nur auf die mündliche Urteilsbegründung und auf die Pressemitteilung des OVG beziehen. Eindeutige Aussagen sind erst nach Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung möglich.

Entgegen dem, was in der Frage angemerkt wird, bezog sich die Aussage des Gerichtes zu der „nur geringen Wahrscheinlichkeit eines Langstreckenverkehres" ausschließlich auf den Beurteilungszeitraum Dezember 2004, zu dem der Planfeststellungsbeschluss erstellt wurde. Ergänzend hat das Gericht jedoch in seiner mündlichen Urteilsverkündung angemerkt, dass aus heutiger Sicht, d. h. auch bei Würdigung der in der mündlichen Verhandlung aktuell vorgelegten neuen prognostischen Aussagen von INTRAPLAN ein anderes Ergebnis herauskommen könnte. Das Gericht konnte dies in dem jetzigen Verfahren nur nicht entsprechend würdigen, da es die Rechtsauffassung vertreten hatte, ausschließlich den 2004 erfolgten Planfeststellungsbeschluss zu bewerten. Das OVG hat in der mündlichen Urteilsverkündung ausdrücklich offen gelassen, dass es durchaus möglich sei, in dem jetzt anstehenden Planergänzungsverfahren mit aktuellen Gutachten, wie sie im Gerichtsprozess auch mündlich vorgetragen wurden, eine ausreichende Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können, um damit auch die äußerst hohen naturschutzrechtlichen Anforderungen überwinden zu können.

Nachfolgend nun die Antworten auf die konkreten Fragestellungen: 

Zu 1:

In Absprache bzw. nach ausdrücklicher Genehmigung durch die FMO-Gremien sind bis zum heutigen Tag in das Projekt etwa 19,5 Mio. € investiert worden. Der größte Anteil hierfür ist der erforderliche Grunderwerb (ca. 13 Mio. €). Die restlichen Kosten betreffen die Gutachten (ein großer Teil davon die ökologischen Gutachten), Planungsarbeiten und weitere Kosten des Verfahrens.

Knapp 17 Mio. € der bereits angefallenen Kosten sind durch die bisher erfolgten Einzahlungen (1. und 2. Tranche der 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung in Höhe von 60 Mio. €) abgedeckt.

Zu 2:

Das Gericht hat sich ausdrücklich nicht zu der angesprochenen Frage der regional- und wirtschaftspolitischen Bedeutung eines Flughafenausbaus geäußert. Dies wäre auch nicht Aufgabe eines Gerichts.

Nachdem das Gericht in seiner mündlichen Urteilsverkündung ausdrücklich angemerkt hat, dass die jetzt für teilweise rechtswidrig bezeichneten Punkte des Planfeststellungsbeschlusses von Dezember 2004 in einem Planergänzungsverfahren geheilt werden können, sieht die Verwaltung keine Veranlassung, die Ausbauplanungen in Frage zu stellen. An der Fortführung des Projektes, d. h. der konsequenten und schnellen Umsetzung des Planergänzungsverfahrens, wird festhalten.

Zu 3:

Die Verwaltung vertritt wie voraussichtlich alle anderen Gesellschafter des FMO weiterhin die Auffassung, dass der auch für die Region Osnabrück immanent wichtige Flughafen Münster/Osnabrück mittel- bis langfristig gesehen weiter ausgebaut werden muss. Im Flughafenkonzept der Bundesregierung ist auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Prognosen nachzulesen, dass sich der Luftverkehr bis zum Jahr 2025 von heute ca. 190 Mio. Fluggäste (2010) in Deutschland auf über 300 Mio. Fluggäste erhöhen wird. Im gleichen Zeitraum ist eine Verdoppelung beim Langstreckenverkehr vorhergesagt worden. Da Großflughäfen mittelfristig gesehen bald an ihre Kapazitätsgrenzen kommen werden, besteht hier die große Chance, dass davon gerade kleinere Flughäfen in der Fläche profitieren werden. Vor diesem Hintergrund sollte das Generationenprojekt Startbahnverlängerung weiterhin angestrebt werden. Die zu erwartenden positiven volkswirtschaftlichen Effekte strahlen auch auf Osnabrück aus und stärken die Region im überregionalen Standortwettbewerb. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Ansicht auch im Land Niedersachsen geteilt wird und damit eine Chance auf die Schaffung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen besteht. 

Die mit einem Startbahnausbau verbundenen Eingriffe in die Natur sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu kompensieren.

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