BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Bebauungsplan Nr. 571 - Wissenschafts- und Wohnpark Scharnhorstkaserne - - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Änderungsantrag Zählgemeinschaft Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD (TOP 9.5)

13.12.11 –

Beratungsverlauf:

Herr Meier verweist auf den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen. Er macht deutlich, dass dieser eine Klarstellung beinhalte. Er macht deutlich und dass die eingezeichnete Straße wichtig sei für die Bedeutung des Wissenschaftsparkes. Die Existenz dieser Straße werde nicht in Frage gestellt; die Frage um die prinzipielle Entscheidung für eine Entlastungsstraße West/Westumgehung sei jedoch nicht geklärt. Er verweist hierzu auf die zuvor beschlossene Bürgerbefragung.

Frau Pötter verweist namens der CDU-Fraktion darauf, dass zwar der Durchführung der Bürgerbefragung zugestimmt wurde; die in dem Änderungsantrag getroffene Festlegung werde an dieser Stelle für entbehrlich gehalten; daher werde die CDU-Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten.

a) Abweichender Beschluss gem. Änderungsantrag der Fraktion von SPD/Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Entwurf zum B-Plan 571 – Wissenschafts- und Wohnpark Scharnhorstkaserne – wird wie vorgelegt beschlossen und ausgelegt. In Bezug auf die verkehrliche Erschließung und die im Planentwurf vorgesehene und dort so genannte „Entlastungsstraße West" wird festgelegt:

a) Ob die geplante Erschließungsstraße (Verlängerung Breite Güntke) als Entlastungsstraße West/Westumgehung südlich der Sedanstraße fortgesetzt wird, wird gesondert im Anschluss an eine Bürgerbefragung in 2013 entschieden.

b) Die Straßenführung wird hinsichtlich ihrer Erschließungsfunktion, wie im B-Plan 571 vorgeschlagen, für den Abschnitt zwischen Natruper Straße und Sedanstraße, beschlossen.

c) Die endgültige Ausbauplanung dieser Straße erfolgt im Anschluss an die oben genannte Bürgerbefragung.

b) Beschluss:

„Dem Entwurf zum Bebauungsplan 571 – Wissenschafts- und Wohnpark Scharnhorstkaserne – Planbereich: zwischen Natruper Straße, Artilleriestraße, Sedanstraße und Am Natruper Holz und seiner Begründung wird zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Auf eine frühzeitige Beteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis abweichender Beschluss zu a):

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich bei Enthaltung der Mitglieder der CDU-Fraktion und des Oberbürgermeisters angenommen.

Abstimmungsergebnis zu b):

Einstimmig angenommen

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Kategorie

Antrag | Konversion | Stadtentwicklung | Verkehr | Westumgehung

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