07.07.20 –
Gemeinsamer Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion mit SPD und CDU im Rat am 07.07.2020. Den Antrag gibt es hier.
Der Antrag wurde in folgender Fassung mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Die Ziffer 1.3 des Kooperationsvertrages soll wie folgt lauten:
Es sollen mindestens 40 % der Wohneinheiten für Haushalte mit einer Einkommensgrenze nach § 3 Abs. 2 NWoFGerrichtet werden (derzeit 5,80 EUR/qm) und 20 % der Wohneinheiten sollen für Haushalte mit einer Einkommensgrenze nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG errichtet werden (derzeit 7,20 EUR/qm - Einkommensgrenze WBS + 60 %). Der Anteil an frei finanzierten Wohnungen soll ebenfalls 40 % betragen. Die anfängliche Miete der frei finanzierten Wohnungen soll sich bei Erstbezug an einem Wert von 10 EUR/qm (Preisniveau von 2020) orientieren. Zur Querfinanzierung können einzelne Objekte auch von den Prämissen abweichen.
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