Menü
30.10.24 –
Sachverhalt:
Eltern von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung beklagen, dass es fast keine Angebote für diese Gruppen im Freizeitbereich in Osnabrück gibt. So bietet die Heilpädagogische Hilfe (HHO) Freizeitaktivitäten erst für die Gruppe der über 18-Jährigen an.
Die Angebote in Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel den Gemeinschaftszentren richten sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen. Dem stehen Barrieren baulicher und kommunikativer Art entgegen (Zugang, Aufzug, WC, etc.), außerdem gibt es für viele Kinder und Jugendliche auch Hemmschwellen anderer Art, die sie hindern, die Angebote wahrzunehmen. Sie brauchen Verständnis und Entgegenkommen aus dem sozialen Umfeld und oft fachgerechte Unterstützung. Durch ausdrückliche Ansprache der Betroffenen sollten die Hemmschwellen abgebaut und ihre Motivation erhöht werden, diese Angebote anzunehmen.
Wir fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 07.01.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Osnabrücker Jugend- und Gemeinschaftszentren sind aufgrund ihrer baulichen Verschiedenheit für Menschen mit Behinderung grundsätzlich unterschiedlich gut zugänglich:
Die Zentren verfügen über keine taktilen Leitsysteme für Menschen mit Seheinschränkungen oder über optische Orientierungshilfen für Menschen mit Höreinschränkungen.
Insgesamt sind somit einige Bereiche der städtischen Jugend- und Gemeinschaftszentren aufgrund von baulichen Schwierigkeiten bzw. fehlenden Möglichkeiten nicht barrierearm bzw. für Menschen im Rollstuhl gar nicht zu erreichen.
Eine Optimierung ist in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Immobilien- und Gebäudemanagement vorgesehen.
Grundsätzlich richten sich die Angebote der Zentren immer ausnahmslos an alle Kinder und Jugendlichen. Die Möglichkeiten, Angebote inklusiv zu gestalten sind hierbei jedoch von mehreren Faktoren abhängig. Einflussfaktoren sind: Art des Angebotes (inhaltliche, räumliche, technische etc. Gegebenheiten), Grad des Unterstützungsbedarfes der betroffenen Person und Ort/Raum der Umsetzung. Wenn möglich können Kinder mit Behinderung von Assistenzpersonen zu Angeboten begleitet werden. Dies wird besonders bei Angeboten des Ferienpasses genutzt.
Im Bereich des Ferienpasses kann die Fachverwaltung Folgendes berichten:
Es ist möglich, mit Assistenzpersonen an Angeboten des Ferienpasses teilzunehmen. Im Jahr 2024 wurden im Rahmen des Ferienpassangebotes 10 Kinder mit Behinderung zu insgesamt 22 Veranstaltungen begleitet. Zusätzlich haben 16 weitere Kinder mit Beeinträchtigung an Angeboten teilgenommen, die keine Begleitung benötigten. Diese Inanspruchnahme stellt eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren dar.
Für einen möglichst barrierearmen Ferienpass arbeitet das städtische Team seit drei Jahren in der Angebotsplanung mit wunderbunt e. V., einem Osnabrücker Verein, der Familien mit beeinträchtigten Kindern unterstützt, zusammen.
Neben den Angeboten der Jugend- und Gemeinschaftszentren und des Ferienpasses ist zu benennen, dass der Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien auch die Ferienbetreuung der Anne-Frank-Schule und der Montessori-Schule bezuschusst und mit dem freien Träger Lega S einen langjährigen Kooperationspartner in der inklusiven Ferienbetreuung hat, der passgenaue Angebote organisiert und entsprechendes Personal für die Ferienzeiten akquiriert.
Zu 2.:
Über die Angebote in den Jugend- und Gemeinschaftszentren informieren diese grundsätzlich möglichst niedrigschwellig/barrierearm über ihre eigenen Homepages und Social-Media-Kanäle.
Bei den Veröffentlichungen der Jugend- und Gemeinschaftszentren wird zudem grundsätzlich auf möglichst einfache Sprache geachtet, um möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen zu können. Zudem beschäftigt sich die Fachverwaltung momentan mit der Möglichkeit, Flyer mit Brailleschrift zu ergänzen, um weitere Personengruppen ansprechen zu können.
Die Zielgruppe der Kinder mit Behinderung wird hinsichtlich der Inanspruchnahme von Angeboten der Jugend- und Gemeinschaftszentren in der Regel aktiv über die Osnabrücker Förderschulen angesprochen. So werden zum Beispiel in das Haus der Jugend, das Heinz-Fitschen-Haus und die Gemeinschaftszentren Lerchenstraße und Ziegenbrink regelmäßig Schulklassen der Förderschulen eingeladen, um sich einen Überblick über die Angebote und Räumlichkeiten zu verschaffen und den Schülerinnen und Schülern so einen niedrigschwelligeren Einstieg in die Zentren zu ermöglichen.
Die Niedrigschwelligkeit ist jedoch teilweise durch die bereits beschriebenen baulichen Barrieren eingeschränkt.
Zu 3.:
Nicht erst seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes widmet sich die Fachverwaltung dem Thema Inklusion in seinen Einrichtungen. Um die Angebote nach § 11 SGB VIII möglichst für alle zugänglich zu machen, wird das Thema laufend in die vorhandenen Fachgremien integriert. So wurde beispielsweise 2022 ein Schaubild zur gleichberechtigten Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen gemäß § 9 | 4 SGB VIII erstellt.
Seit 2022 leitet der Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien die sogenannte Resonanzgruppe Inklusion. Zu der Gruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Osnabrücker Einrichtungen und Vereine, die sich mit der Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung befassen – zum Beispiel der Verein wunderbunt, die Heilpädagogische Hilfe und der Verein Lebenshilfe sowie der städtische Inklusionsbeauftragte und der Vertreter des Inklusionsforums. In den etwa halbjährlichen gemeinsamen Sitzungen werden verschiedene Themen besprochen und die Resonanzgruppe gibt der Fachverwaltung Feedback zu unterschiedlichen Bereichen ihrer Arbeit im Hinblick auf die Inklusivität. In vergangenen Sitzungen wurde das Thema Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bereits besprochen. Der Fokus lag hierbei einmal auf dem Ferienpass und zuletzt auf Angeboten der Familienbildungsstätten, deren Leiterinnen zum gemeinsamen Austausch eingeladen wurden. Bei dem Austausch mit den Familienbildungsstätten konnte auch die Fachverwaltung einige Hinweise mitnehmen, wie Personengruppen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen angesprochen und erreicht werden können. Auch in zukünftigen Sitzungen soll das Thema Freizeitgestaltung weitere Beachtung finden.
Unter Teilnahme der Fachbereichsleitung und Stabsstelle 51-S wurde 2024 zudem ein interner Fachtag gemeinsam mit dem städtischen Inklusionsbeauftragten durchgeführt. Hier wurde sich unter anderem dem Thema Barrierefreiheit in den Jugend- und Gemeinschaftszentren gewidmet.
Zudem wird das Thema Inklusion Thema bei zwei geplanten Fachtagen des Fachbereiches für Kinder, Jugendliche und Familien im Jahr 2025 sein.
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]