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17.06.13 –
Beschluss:
Das durch Satzungsbeschluss begründete besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Bereich des Güterbahnhofs wird für den Verkaufsfall des Gesamtgrundstücks des ehemaligen Ringlokschuppens ausgeübt.
Der Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilien- und Gebäudemanagement wird auf der Ausgabenseite bei der Position – Erwerb von Grundstücken – um 2.000.000,00 € erhöht. Um den gleichen Betrag erhöhen sich die Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, diese zusätzlichen Kredite aufzunehmen.
Ergänzung:
Der vom Käufer hilfsweise gestellte Antrag, die Frist zur Abwendung des Vorkaufs-rechts nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB um zwei Monate zu verlängern, wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und Die Linke gegen die Stimmen von CDU und UWG/Piraten angenommen
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