16.04.13 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend im Zusammenhang mit künftigen Baugebieten wie zum Beispiel in dem geplanten Baugebiet „Eversburger Friedhof" und der zukünftigen Entwicklung der Kaserne an der Landwehrstraße ein Konzept für von einem breiten Nutzerkreis bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln. Hierbei kann es sich in Teilbereichen um eine planerische Ausweisung als Flächen für besonderen Wohnbedarf handeln. Zudem sollen Vereinbarungen mit Investoren geschlossen werden, in denen die z. Zt. geltende Mietobergrenze nicht überschritten werden. Außerdem sind vertragliche Modelle zu prüfen, die bei Abgabe der Grundstücke die Auflage beinhalten, preisgebundenen Wohnraum mit Belegungsrecht durch die Stadt zu schaffen.
Die Möglichkeiten zur sozialen Wohnraumförderung nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz (WoFG: www.gesetze-im-internet.de/wofg/index.html ) bzw. der entsprechenden Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderungsbestimmungen – WFB: www.recht-niedersachsen.de/23400/504,25100,3,7.htm ) sind hierbei zu nutzen. Zu prüfen ist weiterhin die Erweiterung der städtischen Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus www.osnabrueck.de/13140.asp um die Förderung des Mietwohnungsbaus für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Bund und Land werden aufgefordert, ausreichende Mittel zur sozialen Wohnraumförderung über das Haushaltsjahr 2013 hinaus bereitzustellen. Das weitere Vorgehen ist in den Fachausschüssen festzulegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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Antrag | Soziales | Stadtentwicklung | Wohnen
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