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05.11.19 –
Sachverhalt:
Im Rahmen der aktuellen "Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen" des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird von steigenden Zahlen bei Wohnungslosigkeit im Land berichtet.
Auf eine Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion aus dem Januar 2018 zu Wohnungslosigkeit antwortete die Verwaltung u.a.: "Valide Zahlen über Wohnungslose in der Stadt Osnabrück werden von der Verwaltung nicht erhoben." Zugleich konstatierte die Verwaltung eine steigende Tendenz (2017: 175 Personen, die keine mietvertraglich abgesicherte Wohnung hatten und 27, die "Platte machten"). Neben einer Ersatzlösung für die Unterkunft an der Buersche Straße sah die Verwaltung 2018 "keinen zusätzlichen Bedarf an Übernachtungs-möglichkeiten für Obdachlose."
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wie folgt:
1. Welche Entwicklung der Wohnungslosenzahlen in Osnabrück gibt es und lässt sich daraus ein zusätzlicher Bedarf an kurzfristigen Übernachtungsmöglichkeiten sowie langfristigen Angeboten ableiten?
Als wohnungslos gelten nach der Begriffsdefinition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Menschen, die über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und beispielsweise in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist (s. www.bawo.at/de). In Abgrenzung zur Wohnungslosigkeit gelten als obdachlos Personen, die keinen festen Wohnsitz und keinerlei Unterkunft haben. Obdachlos sind auch Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben und daher in Notunterkünften übernachten. Daraus ergibt sich, dass valide Zahlen über Wohnungslosigkeit nur sehr schwer zu ermitteln sind. Der SKM erhebt als Fachberatungsstelle für wohnungslose Menschen Fallzahlen, die als Anhaltspunkt dienen können.
Stand 11/2016: 148 Personen bekannt, die keine mietvertraglich abgesicherte Wohnung hatten, 20 davon „machten Platte“, schliefen in Garten- oder Abbruchhäusern, etc.
Stand 11/2017: 175 Personen bekannt, die keine mietvertraglich abgesicherte Wohnung hatten, 20 davon „machten Platte“, schliefen in Garten- oder Abbruchhäusern, etc.
Stand 11/2018: 179 Personen bekannt, die keine mietvertraglich abgesicherte Wohnung hatten, 38 davon „machten Platte“, schliefen in Garten- oder Abbruchhäusern, etc.
Stand 2019: Die Gesamtzahl der Wohnungssuchenden ist in 2019 von 249 Personen im Januar auf aktuell 216 Personen bis Ende September 2019 zurückgegangen. Im Schnitt sind monatlich etwa 32 Personen neu hinzugekommen, d.h., dass mindestens genauso viele Personen nicht mehr als wohnungssuchend geführt werden. Als Ursache dafür kommen folgende Gründe in Frage: entweder haben die Personen haben eine Wohnung gefunden oder sie melden sich aus anderen Gründen nicht, zum Beispiel weil sie nicht (mehr) davon ausgehen, eine Wohnung zu bekommen. So ist die Anzahl der Wohnungssuchenden, die sich in der Sozialen Wohnraumhilfe der Stadt melden, stagnierend bzw. aktuell sogar leicht rückläufig. Hier könnte eine Rolle spielen, dass die Stadt selbst keine Wohnungen zu vergeben hat, sondern (zumindest derzeit noch) auf den privaten Wohnungsmarkt zurückgreifen muss, die damit betraute Soziale Wohnraumhilfe also quasi nur als „Vermittler“ agiert. Insofern könnte ein gewisser Resignationseffekt bei den Betroffenen eingetreten sein.
Darüber hinaus sind beim SKM aktuell 38 Personen im Laurentiushaus untergebracht, 25 Personen leben in Übergangswohnungen des SKM und 44 Personen machen „Platte“. Überschneidungen zu vorgenannten Zahlen sind hier jedoch nicht auszuschließen. Die Verwaltung beobachtet den Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten sehr genau. Kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten standen bisher immer in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Durch den eingerichteten durchgängigen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst kann auch auf kurzfristige Notlagen (zum Beispiel bei Hausbränden) sofort reagiert werden, unter Umständen auch durch eine übergangsweise Unterbringung in Pensionen/Hotels.
Auch der Bedarf an Obdachlosenunterkünften wird ständig nachgehalten. Das derzeitige Angebot mit insgesamt 75 Plätzen wird seitens der Verwaltung aktuell als ausreichend angesehen.
Die Anzahl der Obdachlosen in den städtischen Unterkünften hat sich im Jahresdurchschnitt in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
2016: 33,1 (Jahresdurchschnitt)
2017: 35,5 (Jahresdurchschnitt)
2018: 21,3 (Jahresdurchschnitt)
2. Die Verwaltung schreibt in ihrer Antwort weiter "Das Ziel muss hier die Vermeidung von (unfreiwilliger) Wohnungslosigkeit sein." Welche Schritte unternimmt die Stadt konkret, um das Entstehen von Wohnungslosigkeit zu vermeiden?
Die Verwaltung hat ein Konzept zur Errichtung einer „Kommunalen Fachstelle zur Wohnraumsicherung und Prävention“ entwickelt, welches in der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vorgestellt (VO/2019/4266) und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Wesentliches Ziel der Fachstelle ist es, Wohnungsnot abzubauen und präventiv der Entstehung von Wohnungslosigkeit entgegen zu wirken. Durch die Verbindung sozialer-, wohnungs- und ordnungspolitischer Aktivitäten soll dem Betroffenen schnell problembezogen und situationsgerecht geholfen werden.
In diesem Kontext wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, mehr Informationen über das Entstehen von Wohnungslosigkeit zu erhalten, z. B.l über die Mitteilung von Wohnungsräumungen im Vorfeld durch das Amtsgericht, unabhängig von den Räumungsgründen. Auf Basis der „Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)“ erhält der Träger der Sozialhilfe diese Mitteilung lediglich im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug des Mieters. Hier wird die Verwaltung präventiv durch die Übernahme von Mietschulden tätig, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Eine Vielzahl von Räumungen basiert jedoch auf anderen Gründen; für diese sieht die vorgenannte Verwaltungsvorschrift jedoch keine Mitteilung vor.
3. Welche Konzepte bzw. Strategien verfolgt die Stadt Osnabrück, um die Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit von Menschen zu beenden und wie erfolgreich sind diese Strategien (Fallzahlen)?
Die wirksamste Strategie zur Beendigung von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit ist die direkte Vermittlung von Wohnraum. In diesem Bereich ist die Stadt Osnabrück durch den Vorhalt „Sozialen Wohnraumhilfe“ seit vielen Jahren erfolgreich unterwegs. Die „Soziale Wohnraumhilfe“ ist dem Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement angegliedert und agiert als direktes Bindeglied zwischen Sozialleistungsbezieherinnen und Sozialleistungsbeziehern und Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsanbietern. Hier wird permanent der Wohnungsmarkt sondiert und Wohnungsanbieter von passenden Wohnungen direkt kontaktiert. In den letzten drei Jahren konnte immerhin für insgesamt 111 Personen neuer Wohnraum vermittelt werden und das, obwohl die Rahmenbedingungen derzeit bekanntlich nicht gerade günstig sind und obwohl die Stadt über keine eigenen Wohnungen und nur begrenzte und rückläufige Belegungsrechte verfügt. Oftmals gehen mit der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit jedoch auch andere komplexe Problematiken, wie Krankheit, Sucht, Schulden oder psychische Erkrankungen einher, die in der Regel auch als Ursache für die Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit anzusehen sind. Hier sind individuelle Hilfen erforderlich, die wirkungsorientiert angelegt sein sollten. Die Soziale Wohnraumhilfe wirkt hier als Schnittstelle zu den diversen Regeldiensten, die entsprechende Beratung und Unterstützung im Rahmen der persönlichen Hilfe leisten können. Ergänzend plant die Verwaltung nun die Einrichtung einer präventiv agierenden „Kommunalen Fachstelle zur Wohnraumsicherung und Prävention“ mit dem Ziel, durch frühzeitige Intervention den Verlust der Wohnung zu verhindern. Die Stadt Osnabrück arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich in diesem Bereich mit dem SKM zusammen mit dem Ziel, bei möglichst vielen Menschen die Wohnungs- und Obdachlosigkeit möglichst schnell zu beenden.
gez. Heinrich
ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp
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