21.01.20 –
Gemeinsamer Antrag mit der SPD im Projektausschuss Wohnungsgesellschaft am 21.01.2020
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die möglichen unterschiedlichen Gesellschaftsformen für eine kommunale Wohnungsgesellschaft darzustellen, welche konkreten Vor- und Nachteile die einzelnen Gesellschaftsformen haben im Hinblick auf die bereits im 12-Punkte-Papier des „Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum“ aufgelisteten Kriterien.
Sachverhalt:
Es sei darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Auflistung und Zusammenstellung bereits in der ersten Ausschusssitzung erbeten und von der Verwaltung auch zugesagt worden ist. Leider liegt diese Auflistung bis heute nicht vor.
Alle Informationen zu diesem Antrag und dem weiteren Verfahren gibt es hier.
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