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25.09.18 –
Sachverhalt:
Die Digitalisierung durchdringt immer mehr Lebensbereiche. Das betrifft auch das öffentliche Leben und die öffentliche Verwaltung. In der Regel ist die private Wirtschaft hier der Innovationstreiber aber auch staatliche Ideen und Projekte weisen in eine neue, digital vernetzte, smarte, also intelligente Zukunft. Die Stadt Osnabrück erarbeitet derzeit ihre eigene "Digitale Agenda: Osnabrück übermorgen".
Viele große Städte haben umfassendere Smart City-Konzepte auf den Weg gebracht. Sie erhoffen sich davon innovative Impulse und die Erschließung neuer Potenziale für die Stadtentwicklung. Dazu werden verfügbare Daten niedrigschwellig und technikoffen bereit gestellt und mögliche Akteure vernetzt.
Der Umgang mit knappen Ressourcen, wie Fläche, Umweltgütern, Verkehrsinfrastruktur, Qualifikation usw. könne durch eine "smartere" Nutzung effizienter werden. Erste Beispiele in Osnabrück dafür sind das Solardachkataster, die VOS-App, verschiedene GIS-Anwendungen und die Überlegungen für ein "umweltsensitives Verkehrsmanagement".
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Smart City-Projekte in Osnabrück sind derzeit bekannt und wer sind die Akteure?
2. In welchem Verhältnis stehen diese zur stadteigenen "Digitalen Agenda", zum Ratsbeschluss „Open-Data“ und zum "Masterplan Digitalisierung" des Landes?
3. Welche Mittel und Ressourcen werden derzeit dafür aufgewendet bzw. sind geplant?
[zu 1] Im Zuge der Ausarbeitung der Digitalen Agenda, die Anfang 2019 starten wird, sollen aktuelle Smart-City Projekt stadtweit evaluiert und zusammengetragen werden. Im Bereich eGovernment können schon heute Termine im Bürgeramt über das Internet gebucht werden, und die Verwaltung von Dokumenten erfolgt selbstverständlich digital. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Prozesse nicht abschließend und längst nicht alle Handlungsbereiche erfasst sind. Deutlich wird aber auch, dass die vielfältigen Entwicklungen keiner ganzheitlichen und integrierten Strategie folgen. Einzellösungen ersetzen bisher noch systemische Ansätze. Die zentralen Projekte zum Thema Smart City wurden bereits in der Vorlage aufgelistet. Zu diesen gehört zweifelsohne der Breitbandausbau sowie die umweltsensitive Verkehrssteuerung.
Da davon auszugehen ist, dass Geschwindigkeit und Komplexität sich zukünftig noch verstärken werden, erscheint es notwendig, sich systematisch und strategisch mit den Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung auseinanderzusetzen und wie geplant im Rahmen der digitalen Agenda das Osnabrück von Übermorgen zu planen und zu gestalten.
Das Projekt wird federführend durch den Fachbereich Personal und Organisation/Fachdienst Informationstechnik (Technische und organisatorische Aspekte) sowie Strategische Stadtentwicklung und Statistik (Strategische Ziele und Herausforderungen der Stadtentwicklung) umgesetzt.
[zu 2] Wie in der Vorlage der Digitalen Agenda ausgeführt, ist das Thema Transparenz (Open Data) und Teilhabe ein wichtiges zukünftiges Handlungsfeld der Digitalen Agenda. Durch die Bereitstellung von Daten in offenen Standards wird die Transparenz staatlichen Handelns deutlich erhöht. Gleichzeitig kann dies die Entstehung neuen Wissens unterstützen oder neue Geschäftsmodelle möglich machen. Neben der Transparenz ermöglichen digitale Technologien auch neue Formen der Bürgerbeteiligung und der Demokratisierung von Teilhabe. Das erhöht die Akzeptanz für staatliches Handeln und kann in der Folge Konsolidierungseffekte auslösen (etwa weniger gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen).
Mit dem Masterplan Digitalisierung hat das Land Niedersachsen die Schwerpunkte seiner Digitalisierungspolitik festgelegt. Dabei stehen insb. Aspekte der Wirtschaft im Vordergrund. Vor allem in Bezug auf den geforderten Breitbandausbau sind in Osnabrück zahlreiche Prozesse bereits angestoßen. Daneben finden sich im Masterplan jedoch auch zahlreiche Anknüpfungspunkte, die im Rahmen der Digitalen Agenda auf ihre Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit auf Osnabrück geprüft werden müssen.
[zu 3] Für das Projektmanagement der Digitalen Agenda wurde eine Stelle A13/EG 12 für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Hierfür wurden rund 134.000 € veranschlagt. Für externe Unterstützung sind rund 116.000 € für den Zeitraum von 12 Monaten im Haushaltsjahr 2019 eingeplant.
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