22.04.25 –
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Osnabrück hat am 08.02.2022 beschlossen, den Straßenzug Hasestraße/Domhof/Lortzingstraße bis spätestens zum Beginn der Sommerferien 2022 vom Durchgangsverkehr zu entlasten (VO/2022/0361). Die Befreiung des Bereichs vom Durchgangsverkehr ist auch über drei Jahre nach dem Beschluss immer noch nicht erfolgt.
Am 05.12.2023 wurde die Veröffentlichung der Beabsichtigung der Teileinziehung beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung dazu ist inzwischen abgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 29.04.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Beantwortung der Stellungnahmen durch den Fachbereich (FB) Städtebau wird derzeit nach verwaltungsinterner Abstimmung mit dem FB Recht und Datenschutz überarbeitet. Insbesondere war kritisch, dass zum Zeitpunkt der ersten Abwägung der Stellungnahmen keine vergleichbaren Verkehrsdaten vorlagen, die die Auswirkungen der Sperrung des Domhofs für den Durchgangsverkehr darstellten. Somit konnte die Aussage der Verwaltung, dass die verkehrlichen Auswirkungen gering seien, nicht anhand von Zahlen belegt werden.
Nachdem die Verkehrserhebungen im November und Dezember 2024 (während der Sperrung des Domhofs für den Weihnachtsmarkt) durchgeführt wurden und die Ergebnisse Mitte März vorlagen, überarbeitet die Verwaltung derzeit die Beantwortung der eingegangenen Stellungnahmen. Weiterhin ist nach Rücksprache mit dem FB Recht und Datenschutz eine Gesamtzusammenfassung und -abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zum Nachweis des überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich. Auch diese wird derzeit erarbeitet.
Zu 2.:
Die Teileinziehung wird zum Zeitpunkt der Maiwoche 2025 noch nicht vollzogen sein. Eine politische Befassung (Beschluss der Teileinziehung) wird voraussichtlich aufgrund des noch nötigen Arbeitsaufwandes und der Vorlaufzeit für die Gremienbeteiligung erst nach der Sommerpause möglich sein. Anschließend besteht nach Auslegung des Beschlusses noch eine Klagefrist gegen die Teileinziehung selbst.
Zu 3.:
Der Prozess der Teileinziehung ist an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft. Allein die Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Ankündigung der Teileinziehung bedarf einen Zeitraum von drei Monaten. Nach dem politischen Beschluss der Teileinziehung und der Veröffentlichung dieser ist noch ein Monat Klagefrist vorzusehen, ehe die Teileinziehung rechtskräftig umgesetzt werden könnte. Die Arbeitszeit zur Beantwortung der Stellungnahmen und die Erarbeitung einer Gesamtabwägung (s.o.) sowie die Vorlaufzeiten für die Gremien sind hier noch nicht abgebildet. Personelle oder organisatorische Maßnahmen führen zu keiner wesentlichen Beschleunigung dieses formellen Verfahrens.
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