BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

E-Scooter-Situation in Osnabrück

E-Scooter-Situation in Osnabrück / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung am 10.06.2026

03.06.26 –

Sachverhalt:

Aktuell sind mit den Firmen Dott und Voi zwei Anbieter von E-Scootern in der Stadt Osnabrück vertreten. Unter Berücksichtigung ihrer Mitteilungsvorlage aus November 2024 zum Umgang mit E-Scootern in Osnabrück (VO/2024/3716) fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele E-Scooter sind gegenwärtig in der Stadt unterwegs und wie ist der aktuelle Stand zur Schaffung fester Abstellflächen (Sharing-Zonen), über die man laut damaliger Auskunft mit dem Anbieter Dott im Gespräch war und die mittlerweile in zahlreichen Städten wie Hannover etabliert wurden, was hat die Verwaltung seit November 2024 hinsichtlich der Schaffung von Sharing-Zonen unternommen?
     
  2. Wie viele registrierte Unfälle hat es 2023, 2024 und 2025 unter Beteiligung von E-Scootern gegeben und was hat die Stadt bislang konkret gegen das unsachgemäße Abstellen der Roller auf den Gehwegen unternommen, um sicherzustellen, dass insbesondere zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen dadurch nicht gefährdet oder behindert werden?
     
  3. Wie hoch fällt die Sondernutzungsgebühr für die E-Scooter-Anbieter aktuell aus, wo liegt Osnabrück damit im interkommunalen Vergleich und wie ist der Stand hinsichtlich Überlegungen für eine differenzierte Gebührengestaltung von der Stadtmitte aus hin zu den Stadträndern?


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 10.07.2026 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

Die Stadt Osnabrück hat momentan an zwei gewerbliche Anbieter (Dott und VOI) eine Sondernutzungserlaubnis für je 600 E-Scooter erteilt.

Die Sondernutzungserlaubnisse umfassen generell das gesamte Stadtgebiet. Durch entsprechende Auflagen wird allerdings nicht nur das ordnungsgemäße Abstellen der Scooter vorgegeben, sondern auch an vielen Stellen komplett untersagt. Durch die Ausweisung als No-Parking-Area, wo es für die Nutzerinnen und Nutzer nicht möglich ist, sich aus den Systemen auszuloggen, wird dieses aktiv von den Anbietern unterstützt. 

Die Gespräche bezüglich eines Wechsels von einem free-floating hin zu einem stationsbasierten Verleihsystem wurden 2024 erstmals aufgenommen. Durch den Anbieterwechsel in 2024/2025 konnten die Gespräche allerdings zunächst nicht weiter fortgeführt werden. Diese wurden in diesem Jahr wieder aufgenommen und inzwischen haben erste Ortstermine insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes stattgefunden. In Absprache mit den Anbietern und Vertretern der Deutschen Bahn wurden mehrere geeignete Flächen für E-Scooterabstellplätze identifiziert.

Ein entsprechendes Konzept für den Bahnhofsvorplatz ist momentan in der Bearbeitung und wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nach Fertigstellung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Zu 2.:

Eine Übersicht über die registrierten Unfälle samt ergänzender Erkenntnisse ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

2022

2023

2024

2025

Verkehrsunfälle polizeilich aufgenommen

k. A.

95

91

143

Schwer verletzte Personen

11

9

16

20

Leicht verletzte Personen

46

69

57

100

Fahrer von E-Scootern als Hauptunfallverursacher (Anzahl)

14

18

13

31

Fahrer von E-Scootern als Hauptunfallverursacher (in %)

 

19

13

 

Trunkenheitsfahrten/Fahrten unter BTM-Einfluss

92

41

41

54

Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss

9

15

15

k. A.

Hinsichtlich des ruhenden Verkehrs gelten für E-Scooter grds. die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Das bedeutet insbesondere, dass diese auch auf Gehwegen und Plätzen abgestellt werden dürfen, wenn eine ausreichende Restgehwegbreite verbleibt. Somit stellt nicht jeder unpassend abgestellte E-Scooter auch automatisch eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wie in vorherigen Anfragen bereits mitgeteilt, befindet sich die Verwaltung nach wie vor in einem sehr engen Austausch mit beiden gewerblichen Anbietern, nicht zuletzt auch bei einer möglichen Änderung von einem free-floating in ein stationäres Verleihsystem. Ordnungswidrig abgestellte E-.Scooter, die der Verwaltung von Bürgerinnen und Bürgern oder durch den Ordnungsaußendienst gemeldet werden, werden daher in aller Regel auch  sehr kurzfristig von den Betreibern entfernt. Dieses konnte auch die Polizei auf Nachfrage bestätigen.

Zu 3.:

Die Sondernutzungsgebühr für E-Scooter beträgt derzeit 2,50 EUR pro Fahrzeug/Monat. Nach den von der Verwaltung durchgeführten Recherchen unterscheiden sich die erhobenen Gebühren zum Teil deutlich und reichen von 0,65 € monatlich pro Scooter in Bremen bis zu 25 € monatlich in Gütersloh. Osnabrück bewegt sich hier im mittleren Gebührenbereich und im Rahmen von Kommunen wie Düsseldorf, Delmenhorst oder Hildesheim.

Der Wunsch einer geografischen Staffelung von Gebühren, um das Problem von „überlaufenen“ Innenstädten zu lösen und Anreize für eine Ausweitung in die Außenbezirke zu schaffen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Großstädte wie Köln, Düsseldorf und Stuttgart nutzen dies auch.

Für Osnabrück mit seiner verhältnismäßig großen räumlichen Struktur und der – im Vergleich zu o.g. Großstädten – eher überschaubaren Anzahl an ausgesprochenen Sondernutzungserlaubnissen erscheint ein solches Modell fachlich kaum sinnvoll (E-Scooter-Fahrten ohne Einschränkungen zwischen beiden Bereichen möglich) umsetzbar und bürokratisch zu aufwendig.

Kategorie

Anfrage | Verkehr

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