01.06.26 –
Sachverhalt:
Vom 13. Juni bis 19. Juli findet anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft auf dem Ledenhof eine „Sommerarena“ mit Public Viewing, Musik und Party statt. Ein Besuch ist dabei kostenpflichtig.
Wir fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 10.07.2026 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Wochenmarktbeschickerinnen und -beschicker wurden rechtzeitig (im März 2026) durch den Fachbereich Bürger und Ordnung von den Planungen der „Sommerarena“ und der damit verbundenen Verlegung des Wochenmarktes zur Katharinenkirche informiert. Lediglich die kurzfristig erforderliche Verschiebung der Aufbauarbeiten um eine Woche nach vorne, wurde relativ kurzfristig kommuniziert.
Für die Durchführung der „Sommerarena“ wird gemäß Sondernutzungssatzung der Stadt Osnabrück und der dazugehörigen Gebührenordnung eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Diese richtet sich neben der reinen zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit der öffentlichen Fläche auch an dem kommerziellen Nutzen des Veranstalters aus. Dementsprechend wird zum Beispiel an Tagen, an denen die Sommerarena geschlossen bleibt, eine geringere Gebühr zu Grunde gelegt, als an anderen Programmtagen. Die zu erhebende Gebühr wird nach jetzigem Kenntnisstand ca. 25.000 Euro betragen.
Zu 2.:
Eine straßenrechtliche Sondernutzung bezieht sich auf die vorübergehende Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, die über den Gemeingebrauch hinaus geht. Der Gemeingebrauch umfasst die widmungsmäßige Nutzung der öffentlichen Fläche zur Teilnahme am Straßenverkehr (Gehen, Fahren oder Parken).
Die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis bezieht sich somit zunächst einmal nur auf den flächenbezogenen Ansatz. Das bedeutet, dass mit der Erlaubnis lediglich die Fläche zur Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus enthält die Erlaubnis mit Verweis auf das zu erstellende Sicherheitskonzept aber auch ordnungsrechtliche Auflagen (wie ausreichende Flucht- und Rettungswege, Stolperschutz gegen verlegte Rohre oder Kabel, Brandschutz etc.) und Hinweise auf weitere einzuholende Genehmigungen wie z.B. erforderliche Baugenehmigungen.
Die Kontrollen werden bedarfsgerecht durch die jeweilig zuständigen Fachabteilungen bzw. zentral durch den Ordungsaußendienst der Stadt Osnabrück im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt.
Zu 3.:
Im Vorfeld der Veranstaltung wurden der Ledenhof und seine Einrichtungen vom Straßenbaulastträger, hier der Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen sowie der OsnabrückerServiceBetrieb, bei einem gemeinsamen Ortstermin begutachtet. Schäden die ursächlich durch die Durchführung der Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum hervorgerufen werden, sind vom Veranstalter unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zu beseitigen. Anderenfalls behält sich die Stadt Osnabrück entsprechende Regressansprüche vor.
Hierüber wurde der Veranstalter im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis informiert.
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