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16.05.24 –
Sachverhalt:
Wir fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 23.05.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Schulen:
In den Küchen/Mensen sind aktuell 62 Mitarbeitende beschäftigt.
Eine aktuelle Auswertung für einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr (01.05.2023 – 30.04.2024) zeigt auf, dass innerhalb des gesetzten Zeitraumes insgesamt 62 Personen an 3249 Tagen erkrankt waren. In einer Durchschnittsbetrachtung ergibt das 52,4 Tage pro Person. In dieser Auswertung sind allerdings auch acht Mitarbeitende enthalten, die aufgrund einer Langzeiterkrankung nicht arbeitsfähig sind. Auf diese entfallen im Durchschnitt rd. 240 Tage im Betrachtungszeitraum. Würden die Gesamtkrankheitstage um die Zeiträume der Langzeiterkrankungen bereinigt, liegen die durchschnittlichen Krankheitstage der verbleibenden Mitarbeitenden bei rd. 21,4 Tage.
Die Krankheitsrate liegt in den Wintermonaten höher als in den Sommermonaten. Darüber hinaus sind die Mitarbeitenden in der Gemeinschaftsverpflegung aus hygienerechtlichen Gründen dazu angehalten, dass sie bei Vorliegen einer Infektionskrankheit nicht zum Dienst erscheinen dürfen.
Der Stand der Mehrarbeit bei den Küchenkräften zum 31.12.2023 wurde mit 2702 Stunden beziffert. Ein aktueller Stand ist derzeit leider nicht ermittelbar, da die Küchenkräfte noch nicht an die digitale Zeiterfassung angeschlossen sind. Eine Anbindung an die digitale Zeiterfassung soll schnellstmöglich erfolgen. Im Durchschnitt bedeutet das 46,6 Std. je Mitarbeitende. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Küchenkräfte Mehrarbeitsstunden ansparen müssen, um u.a. damit die schulfreien zwölf Wochen innerhalb eines Jahres ausgleichen zu können. Der tarifliche Urlaubsanspruch reicht hierfür nicht aus.
Kindertagesstätten:
In den Kitas sind aktuell 20 Mitarbeitende (=15,44 VZÄ) in 10 Vollküchen sowie eine Springerkraft (1 VZÄ) beschäftigt.
Im Zeitraum der letzten 2 Jahre fielen dabei insgesamt 1.915 Krankheitstage an, d. h. die Quote pro Mitarbeiter/-in liegt bei 87 Tagen. Hierin enthalten sind jedoch auch einige Langzeiterkrankte, die den Schnitt deutlich anheben. Rechnet man diese Langzeiterkrankten (> 150 Krankheitstage in den letzten 2 Jahren) heraus, ergibt sich folgendes: 1.197 Tage in den letzten 2 Jahren / ca. 63 Tage im Schnitt.
Die Zahl der Überstunden beträgt derzeit über alle Küchen verteilt insgesamt 240,95 Stunden. Das ergibt im Durchschnitt pro Kita 21,9 Stunden und pro Mitarbeiter/-in 12,05 Stunden.
Zu 2.:
Schulen:
Um einen reibungslosen Ablauf in den Osnabrücker Schulküchen zu gewährleisten, ist die Besetzung aller Stellen Grundvoraussetzung. Recruiting und Mitarbeiterakquise sind somit ein fortlaufendes Thema. Folgende Maßnahmen werden getroffen:
- bei-der-stadt.de/stellenangebote (für externe und interne Bewerber/-innen): spezifische Stellenangebote sowie Dauerausschreibung: Seit Sommer 2023 ist im Stellenportal der Stadt Osnabrück eine Dauerausschreibung für Küchenkräfte geschaltet. Das gibt die Möglichkeit, vakante Stellen kurzfristig und ohne ein eigenständiges Ausschreibungsverfahren zu besetzen. Oftmals konnten hierüber auch Krankheitsvertretungen eingestellt werden.
- Intranet der Stadt Osnabrück für interne Bewerber/-innen
- „Mundpropaganda“: Zahlreiche Arbeitsverträge kommen dadurch zustande, dass vorhandenes Personal im Bekannten- und Freundeskreis die Informationen über freie Stellen weitergibt.
- die Agentur für Arbeit
- das Jobcenter
- die Maßarbeit (Landkreis Osnabrück)
- NOZ/ON: Printmedien, Tageszeitung und kostenlose Wochenzeitung (ON) der Stadt Osnabrück
- Xing: soziales Netzwerk, in dem Mitglieder vorrangig berufliche Kontakte verwalten
- Instagram: Dieses Medium wird seit den letzten beiden Ausschreibungen (ab Januar 2024) für die Besetzung der Küchen der 9 neuen Standorte (Grundschulen in Umwandlung zum Ganztag zum Schuljahr 2024/25) und die Besetzung dreier Kochstellen genutzt. In den Posts ist über Hashtags die Weiterleitung zum Stellenportal der Stadt Osnabrück möglich. Die positive Anzahl an Bewerbungen lässt auf einen Erfolg dieser Vorgehensweise schließen.
Grundsätzlich ist es das Bestreben der Stadt Osnabrück ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen. Jedoch gibt es im Küchenbereich durchaus Stellen mit einer geringen Stundenzahl (< 15 Std./Woche), die als Minijob die Attraktivität steigern würden. Oftmals werden Kräfte mit 10 Stunden als Verstärkung gesucht, die die Spitzen im Bereich der Essensausgabe abdecken sollen. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Bewerbende diese Angebote als sozialversicherungspflichtiges abgelehnt haben. Eine Berücksichtigung der Stellen mit einem geringeren Stundenumfang wird auch nicht von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter unterstützt.
Eine Kommune aus dem Landkreis Osnabrück hat mit dem Angebot von Minijobs im Bereich der Schulverpflegung (8 Std./Woche) die Erfahrung gemacht, dass die Nachfrage dort sehr groß war. Für eine Umsetzung ist allerdings eine Abstimmung mit der Personalverwaltung und mit der Personalvertretung erforderlich, damit ausgelotet werden kann, inwieweit eine Umsetzung ausschließlich für den Küchenbereich bei Stellen mit einem geringen Stundenumfang möglich wäre.
Zur Personalgewinnung im Bereich der Schulverpflegung werden Kooperationsmöglichkeiten geprüft, um dauerhafte oder begrenzte Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Aktuell wird bspw. eine mögliche Kooperation mit der Hochschule, Fachrichtung Ökotrophologie, ausgewertet. Im Rahmen einer Arbeitskreissitzung zur Mittagsverpflegung an Osnabrücker Ganztagsschulen wurde dieser Vorschlag von der Hochschule unterbreitet, da die Studierenden gewisse Praxiszeiten vorweisen müssen. Hier sind gegenwärtig Gespräche anhängig, ob und wie eine derartige Kooperation umgesetzt werden kann.
Mit der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück (HHO) werden mögliche Dienstleistungsverträge für Menschen mit Beeinträchtigungen geprüft. Hierzu waren bereits Gespräche anhängig, um Einsatzmöglichkeiten für den schulischen Küchenbetrieb auszuloten.
Darüber hinaus werden mit weiteren Trägern mögliche Kooperationen abgestimmt, die für beide Seiten einen Mehrwert bedeuten würden.
Kindertagesstätten:
Im Bereich der Kindertagesstätten wurden für alle Träger (städtischer und freie) 2023 im Rahmen der Gesamtstrategie zum Fachkräftemangel im Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien die Vertretungsstunden der Hauswirtschaftskräfte angehoben. Das führt nicht nur zu einer Entlastung des pädagogischen Personals, das bei Krankheit des hauswirtschaftlichen Personals einspringen muss, sondern ist Teil der Strategie der Fachkräftegewinnung von hauswirtschaftlichen Personal im Bereich der Kindertagesstätten. Ein entsprechender Vertretungspool bedeutet Konstanz für die Hauswirtschaftskräfte in den angestammten Einrichtungen, die in Krankheitsfällen ggf. auch in die betroffenen Einrichtungen versetzt wurden.
Attraktiv sind zudem die Arbeitszeiten des hauswirtschaftlichen Personals in den Einrichtungen, da nicht wie in anderen hauswirtschaftlichen Bereichen am Wochenende oder am Abend gearbeitet werden muss.
Der städtische Träger bietet zudem einen regelmäßigen kollegialen Austausch der Hauswirtschaftskräfte an, es finden jährliche Fortbildungen zum Thema „Lecker, gesund und nachhaltig Essen“ für alle hauswirtschaftlichen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen statt. Zudem ist Essenqualität und der Gestaltungsfreiraum des hauswirtschaftlichen Personals durch das Angebot der Frischeküche ein weiterer Faktor der Attraktivitätssteigerung, sich als Hauswirtschaftskraft in den Kindertageseinrichtungen zu bewerben. In der baulichen Gestaltung der Küchen werden bewusst rückenschonende Lösungen sukzessive umgesetzt oder bereits in der Planung berücksichtigt. Weiterhin werden die Prozesse beispielsweise im Einkauf mit Blick auf die Gesundheitsförderung optimiert.
Zu 3.:
Eine freiwillige Anhebung des Gehalts ist tarifrechtlich nicht möglich. Nach der aktuell bestehenden Fachkräfterichtlinie der VKA sowie der Arbeitsmarktrichtlinie des KAV bestehen keine Möglichkeiten zur Gewährung von außertariflichen Zulagen für bestimmte bzw. gesamte Berufsgruppen. Eine solche Gewährung wird derzeit auf Ebene des KAV und des Niedersächsischen Städtetags diskutiert. Die Entwicklung bleibt abzuwarten und wird durch den FB Personal und Organisation weiterhin verfolgt.
Hinsichtlich der Eingruppierung von Beschäftigten ist der Arbeitgeber an den gültigen Tarifvertrag und hier den Grundsatz der Tarifautomatik gebunden: Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit entspricht. D.h. der Beschäftigte ist eingruppiert, er wird nicht eingruppiert. Es liegt nicht im Ermessen des Arbeitgebers, in welche Entgeltgruppe der Beschäftigte eingruppiert wird. Der Beschäftigte ist auf der Grundlage der übertragenen Aufgaben in eine bestimmte Entgeltgruppe eingruppiert.
Die Eingruppierung der Küchenkräfte bei der Stadt Osnabrück wurde im Übrigen jüngst zum Stellenplan 2023 überprüft und angepasst: Sämtliche Küchenkräfte wurden von der EG 2Ü in die EG 3 höhergruppiert. Dabei wurden alle Spielräume für eine höhere Eingruppierung bereits ausgereizt, so wurden beispielsweise – auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie – höhere Anforderungen aufgrund von Hygiene-Bestimmungen in den Schulküchen berücksichtigt. Seitdem haben sich keine Veränderungen ergeben, die eine höhere Eingruppierung rechtfertigen.
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