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23.05.22 –
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Verteilung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die angesichts des Ukraine-Krieges nach Osnabrück geflüchtet sind, fragen wir die Verwaltung:
Nach Angaben der Verwaltung sind im Zuge des Ukraine-Krieges bis Ende April rund 550 Kinder und Jugendliche in Osnabrück angekommen. In den öffentlich zugänglichen Informationen bittet die Stadt Osnabrück Ukrainer:innen mit schulpflichtigen Kindern (ab 6 Jahren) und Jugendlichen, sich zunächst direkt an eine Schule zu wenden. Kinder, die keinen Platz an einer Schule bekommen, würden zentral vermittelt durch den Fachdienst Bildung/die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAZ).
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 31.05.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Beantwortung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB):
Mit der anliegenden Tabelle erhalten Sie die Daten, hier aus den allgemein bildenden Schulen und berufsbildenden Schulen zusammengestellt, als Übersicht über die Anzahl der aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern, welche sich laut Meldeportal an den allgemein bildenden Schulen in der Stadt Osnabrück mit Stand 08.06.2022 befinden.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben auf den Meldungen der Schulen beruhen. Die Zahlen werden vom RLSB-OS nicht auf Richtigkeit geprüft. Zusätzlich kann es sein, dass einzelne Schulen keine Meldung, also auch keine Fehlanzeige, abgegeben haben. (Tabelle s. Anhang)
Zu 2.:
Um die Datenlage und den Datenabgleich der zugewanderten SuS zwischen Schule und Schulträger effizient zu gestalten und zeitgleich bearbeiten zu können, wurde durch den FB Geodaten eine Datenbank programmiert, die es allen SEK I Schulen und dem Schulträger ermöglicht, täglich den aktuellen Sachstand der schulpflichtigen Kinder mit den entsprechenden individuellen Kernmerkmalen abzurufen und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Die Bedienung der Datenbank und den zu erfolgenden Absprachen werden aktuell mit den Schulen und dem RLSB vereinbart. Dem Schulträger liegen zurzeit noch nicht alle Individualdaten der aufgenommenen SuS aller Schulen vor. Aktuell werden bei direkter Anfrage nach Schulplätzen in den Schulen, diese Familien zur Beratung an die RAZ verwiesen. Durch die unklare Verweildauer der Familien in Osnabrück und dem Online Unterricht via der Ukraine kommt es immer wieder zu Verschiebungen und Ungenauigkeiten.
Zu 3.:
RLSB:
Bei direkter Kontaktaufnahme der Eltern an Schulen handelt es sich im Engeren nicht um eine Verteilung. Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine während des Schuljahres erfolgt nach denselben Grundsätzen wie grundsätzlich vorgegeben bei der Aufnahme an Schulen, siehe dazu auch unter: https://www.rlsb.de/themen/schueler/schulbesuch/aufnahme-an-schulen
Herausfordernd bei der Aufnahme sind demnach pädagogische Erwägungen, schulformbezogene Erwägungen, Kapazitätsprüfungen, anschließend Klärungsprozesse zur Sprachförderung, schulorganisatorische Entscheidungen zu Personaleinsatz und Personalgewinnung, um nur einige zu nennen. Verweis auf den Handlungsleitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für öffentliche allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in Niedersachsen „Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine“, Update 1.1 vom 07.06.2022. Das RLSB Osnabrück berät und unterstützt die Schulen intensiv in allen Handlungsfeldern.
Verwaltung:
Die RAZ berät grundsätzlich alle zugewanderten Familien mit schulpflichtigen Kindern und unterstützt diese, durch eine enge Abstimmung mit dem RLSB und insbesondere den Schulen, in das Schulsystem einzumünden. Dazu werden die entsprechenden Daten der Kinder (Alter, Herkunft, Schulbesuch im Heimatland, Fremdsprachen, Zeugnisse, etc.) an die Schulen übermittelt, Aufnahmegespräche abgestimmt und ggfls. Dolmetscher bestellt. Durch diesen mit dem RLSB und Schule abgestimmten Prozess sind Standardabläufe vereinbart,die den Familien und den beteiligten Partnern das Einmünden in das hiesige Schulsystem erheblich erleichtern. Durch die Zuwanderung der geflüchteten Familien aus der Ukraine besteht insbesondere die Herausforderung der Unterbringung im Zeithorizont und der Quantität der schulpflichtigen Kinder. Seit Kriegsbeginn Ende Februar sind mehrere 100 schulpflichtige Kinder mit ihren Eltern/ Müttern nach Osnabrück geflüchtet. Insbesondere viele der älteren SuS sind weiterhin durch den Online Unterricht aus der Ukraine beschult worden und waren von der Schulpflicht befreit. Um das System kurzfristig zu entlasten und den Kindern ein Angebot zu machen, hat die Stadt zügig ein schulisches Übergangsangebot eingerichtet, indem die Kinder, die derzeit (noch) keinen Schulplatz haben, täglich von ausgebildeten Lehrkräften ein Angebot zur Sprachanbahnung und zur Vorbereitung auf den Schulbesuch erhalten. Das bedeutet, die größten Herausforderungen sind derzeit, dass zum einen allen zugewanderten und geflüchteten schulpflichtigen Kindern (zeitnah) ein Schulplatz zur Verfügung steht, was in der Konsequenz natürlich auch ein hohes Maß an administrativen und beratenden Tätigkeiten durch den FB 40 erforderlich macht und zum anderen, dass für die aufzunehmenden SuS auch ausreichend Schulraum zur Verfügung gestellt werden muss.
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