Zukünftiger Standort des soziokulturellen Zentrums SubstAnZ

Zukünftiger Standort des soziokulturellen Zentrums SubstAnZ / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 05.03.2024

28.02.24 –

Sachverhalt:

Seit 2009 befindet sich das sich selbst verwaltende, soziokulturelle Zentrum SubstAnZ an der Frankenstraße in Osnabrück. Es wird ehrenamtlich vom Trägerverein FrAZ e.V., als anerkanntem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, betrieben. Im Mittelpunkt des SubstAnZ steht die prämierte Kultur- und Bildungsarbeit sowie der Raum für verschiedene Initiativen und zahlreiche Veranstaltungen für junge und junggebliebene Menschen. Dies reicht von Konzerten und Tanzevents bis hin zu Workshops und Diskussionsveranstaltungen. Über die Jahre hat sich das SubstAnZ zu einem etablierten Akteur der städtischen Soziokultur und Bildungslandschaft sowie zu einem alternativen Treffpunkt für Menschen in und um Osnabrück entwickelt.

Der Eigentümer des Geländes an der Frankenstraße hat jedoch nun dem Verein mitgeteilt, den im August 2024 auslaufenden Mietvertrag nicht zu verlängern. Das Substanz ist dadurch akut bedroht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Von welchen zurzeit unvermieteten oder sanierungsbedürftigen Gebäuden in Osnabrück mit einer Mindestgröße von 400 Quadratmetern oder größer hat die Verwaltung Kenntnis?
  2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Gespräche mit Vertreter:innen von SubstAnZ hinsichtlich einer Zukunftsperspektive?
  3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Darlehen, Bürgerschaft, Mietkauf) könnten im Zuge einer möglichen Unterstützung des SubstAnZ in Betracht gezogen werden?


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 05.03.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

-

Zu 2.:

Die derzeitigen Gespräche kamen zu keinen konkreten Ergebnissen bezogen auf einen neuen Standort. Der Fachdienst Jugend ist vom SubstAnZ Team über die aktuellen Entwicklungen stets auf dem Laufenden gehalten worden. Die geäußerten Bedarfe an eine Immobilie (Größe, Lage, Veranstaltungsraum, ausreichend Abstand zu Wohngebieten, etc.) wurden mit dem Fachbereich Städtebau abgestimmt, da dieser u.a. Kenntnisse über Leerstände im Sanierungsgebiet Schinkel hat. Hieraus ergab sich jedoch keine geeignete Immobilie. Zusätzlich wurde das SubstAnZ Team an die Wirtschaftsförderung Osnabrück verwiesen, da hier ebenfalls Kenntnisse über Leerstände vorliegen. Der Eigenbetrieb Immobilien und Gebäudemanagement hat keine Kenntnisse über in Frage kommende Immobilien. Zudem sucht das SubstAnZ Team über die einschlägigen Immobilienbörsen. Hieraus ergab sich bisher eine passende Immobilie, jedoch konnte keine Einigung mit dem Vermieter erzielt werden. Insgesamt scheint der Immobilienmarkt nach Einschätzung des SubstAnZ Teams derzeit wenig geeignete Objekte herzugeben. Daher ist eine Radtour in Planung, um potenzielle Gebäude und Leerstände zu identifizieren, die nicht auf Immobilienplattformen angeboten werden. Um die möglichen Eigentümer zu ermitteln, wünscht sich das SubstAnZ Team Unterstützung durch die Verwaltung.

Zu 3.:

Der Fachdienst Jugend ist vom Team des SubstAnZ darüber informiert worden, dass der Trägerverein FrAZ e.V. (Freundeskreis für ein selbstverwaltetes Zentrum, Bildung und Kultur) sich neben der Anmietung einer neuen Immobilie auch den Erwerb einer Immobilie vorstellen kann. Hierdurch verspricht sich der Verein eine verlässliche Perspektive. 

Laut Mitteilung des Fachbereichs Finanzen und Controlling ist der Stadt Osnabrück die Gewährung eines Darlehens an das soziokulturelle Zentrum SubstAnZ durch das Kreditwesengesetz untersagt. Hierbei würde es sich um ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft handeln. Eine solche bankrechtliche Erlaubnis ist für Kommunen ausgeschlossen.

Die Gewährung einer Bürgschaft an das soziokulturelle Zentrum SubstAnZ wäre grundsätzlich möglich, wenn die Tatbestände erfüllt werden:

  • Erfüllung einer kommunalen Aufgabe
  • Dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Osnabrück darf nicht beeinträchtigt werden
  • Absicherung gegen Risiken (z.B. durch Grundschuld)
  • Ausreichende Bonität des soziokulturellen Zentrums SubstAnZ
  • Zahlung einer marktüblichen Avalprovision.

Die Gewährung einer Bürgschaft an „Dritte“, an denen die Stadt Osnabrück nicht beteiligt ist, stellt jedoch eine rechtliche Ausnahme dar. Einige der vorstehenden Bedingungen müssen detaillierter geprüft und abgestimmt werden. Für die Gewährung einer Bürgschaft ist ein Ratsbeschluss sowie eine aufsichtsbehördliche Genehmigung erforderlich.

Ein Mietkauf stellt in Abhängigkeit von der vertraglichen Gestaltung regelmäßig ein genehmigungspflichtiges „kreditähnliches Rechtsgeschäft“ dar und unterliegt damit den gleichen Bedingungen wie eine Bürgschaft.

Kategorie

Anfrage | Bildung | Kultur, Frieden | Soziales

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