30.08.16 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die zuletzt am 21.07.2015 geänderte Sondernutzungssatzung und Sondergebührenordnung der Stadt Osnabrück (vgl. VO/2015/5405) dahin gehend zu ändern ist, dass nicht-kommerzielle, ehrenamtlich organisierte Feste wie auch nicht gewinnorientierte Veranstaltungen gemeinnütziger Träger, die im Auftrag der Stadt tätig sind, von der Gebührenordnung befreit werden können. Dem Rat sind eine entsprechend geänderte Satzung und Gebührenordnung zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Über 25 Unternehmen aus verschiedenen Branchen richten einen klaren Appell an die Bundesregierung: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf [...]
Nach der Energiepreiskrise durch den Krieg in der Ukraine erleben wir derzeit erneut einen Preisschock bei den Öl- und Gaspreisen. Mit dem [...]
Von der Ungleichheit der Löhne über Partnerschaftsgewalt bis zur ungleich verteilten Sorgearbeit: Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und [...]