Menü
30.08.16 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die zuletzt am 21.07.2015 geänderte Sondernutzungssatzung und Sondergebührenordnung der Stadt Osnabrück (vgl. VO/2015/5405) dahin gehend zu ändern ist, dass nicht-kommerzielle, ehrenamtlich organisierte Feste wie auch nicht gewinnorientierte Veranstaltungen gemeinnütziger Träger, die im Auftrag der Stadt tätig sind, von der Gebührenordnung befreit werden können. Dem Rat sind eine entsprechend geänderte Satzung und Gebührenordnung zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]