
14.03.17 –
Beschluss:
Es werden im Haushalt 2017 keine zusätzlichen Mittel für kulturelle Projektförderung oder eine institutionelle Förderung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. (GfzK) bereitgestellt.
1. Es werden zusätzliche Mittel von 20.000 Euro im Haushalt für die Jahre 2017 bis 2019 für eine Anschubfinanzierung als Zuschuss für Miete und Mietnebenkosten für den Kunstraum Hase29 bereitgestellt.
2. Die Kulturverwaltung wird beauftragt einen Zuschussvertrag mit der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. (GfzK) abzuschließen, um dem in der Vorlage (VO 2016/0301-01) benannten Fehlen von Ausstellungsräumen für junge und regionale Künstler*innen entgegenzuwirken.
Daher soll im Zuschussvertrag als Schwerpunkt die Förderung regionaler Kunst verankert werden.
Abweichender Beschluss gemäß Änderungsantrag UWG/Piraten (VO/2016/0301-01):
Es werden im Haushalt 2017 keine zusätzlichen Mittel für kulturelle Projektförderung oder eine institutionelle Förderung der Gesellschaft für Zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. (GfzK) bereitgestellt.
1. Der Gesellschaft für Zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. (GfzK) wird im Rahmen des Nachtragshaushalts für die Jahre 2017 bis 2019 eine 3-jährige institutionelle Anschubförderung zweckgebunden an den Standort Hasestr. 29 gewährt.
2. Die Auszahlung wird wie folgt gestaffelt ausgezahlt: 2017 = 20.000,- 2018 = 17.500,- 2019 = 15.000,- Eine weitere Anschubförderung findet ab 2010 20 nicht mehr statt.
3. Die Kulturverwaltung wird beauftragt einen Zuschussvertrag mit der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. (GfzK) abzuschließen, um dem in der Vorlage (VO 2016/0301-01) benannten Fehlen von Ausstellungsräumen für junge und regionale Künstler*innen entgegenzuwirken. Daher soll im Zuschussvertrag als Schwerpunkt die Förderung regionaler Kunst verankert werden.
Abstimmungsergebnis:
Der abweichende Beschluss wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen von CDU und BOB bei Enthaltung der Mitglieder der FDP-Fraktion und des Oberbürgermeisters angenommen.
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