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08.05.18 –
Beschluss:
Um das Ziel, 3.000 neue Wohneinheiten, mit hohem Anteil an niedrigen Mieten in Osnabrück bis 2020 zu erreichen, werden folgende Initiativen ergriffen:
1. Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft bzw. -genossenschaft und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Schritte vorzubereiten. Hierbei ist auch die Frage der geeigneten Rechtsform (Eigentumsgesellschaft oder Genossenschaft) sowie eine sinnvolle Abgrenzung der Aufgaben zur OBG zu prüfen. Hierfür werden im Haushalt 2019 hinreichende Mittel zur Verfügung gestellt. Bei der Konzeption dieser kommunalen Gesellschaft werden die zivilgesellschaftlichen Akteure der Initiative „Bezahlbarer Wohnraum Osnabrück“ eingebunden.
1. 2. Der Rat der Stadt Osnabrück ersucht alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, durch Neubauprojekte auf eigenen Grundstücken einen Beitrag zu ausreichendem und bezahlbaren Wohnraum in Osnabrück zu leisten. Im Finanzausschuss sollen die Unternehmen ihre Projekte vorstellen.
2. Der Eigenbetrieb Immobilien erwirbt und mietet Gebäude und initiiert Neubauten (Modell Wachsbleiche), um Wohnraum für sozial Schwache zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden im Haushalt 2019 hinreichend Mittel zur Verfügung gestellt.
3. Einem stärkeren wohnungswirtschaftlichen Engagement der ESOS (Stadtwerke Osnabrück) steht der Rat positiv gegenüber. Rechtliche und wirtschaftliche Prüfungen hierzu sind vom Vorstand vorzunehmen. Konkrete Planungen sind dem Aufsichtsrat der Stadtwerke vorzustellen und dort zu entscheiden.
4. Die Osnabrücker Beteiligungsgesellschaft kauft große Grundstücke, wie z. B. einen Bauernhof auf. Diese Flächen werden zu Baugebieten entwickeltDurch die Wohnungsbaugesellschaft oder die OBG werden große Grundstücke gekauft, um diese zu Baugebieten zu entwickeln, bei denen auch soziale Kriterien eine zentrale Rolle spielen. Vorbild kann hier das Baugebiet Gartlage sein, bei dem die Stadt die Grundstücke je nach Kinderzahl verbilligt an Familien veräußert hat.
5. Neben privaten Investoren sindDie dreinicht gewinnorientierten Osnabrücker Wohnungsbaugesellschaften WGO, Stephanswerk und Heimstättenverein bleiben wichtigeherausragende strategische Partner der Stadt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den drei Gesellschaften zu prüfen, wie Konzeptausschreibungen realisiert werden können, mit dem Zielverstärkt bezahlbaren Wohnraum in Osnabrück geschaffen werden kannzu schaffen. Dazu gehört auch, dass städtische Grundstücke ausgeschrieben werden können, bei denen nicht die maximale Höhe des Verkaufspreises, sondern eine niedrige Miete mit langfristiger sozialer Bindung die entscheidende Rolle spielt.
6. Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit und wo bei mehrgeschossigen Gebäuden bspw. statt vier fünf Etagen vorgesehen werden können. Am Berliner Platz soll geprüft werden, ob es an allen Seiten eine Wohnbebauung in der Höhe des Sparkassengebäudes geben kann.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, aufzuzeigen, welche bürokratischen Hindernisse schnellen Bauverfahren und preiswertem Bauen entgegenstehen. Seit 1990 hat sich die Zahl der Bauvorschriften von 5.000 auf 20.000 erhöht. Osnabrück sollte hier einen gegenläufigen positiven Beitrag leisten.
8. 7. Osnabrück braucht ein niedrigschwelliges Angebot für bauwillige Bürgerinnen und Bürger. Die Verwaltung sollte einen Ansprechpartner benennen, der z. B. Eigentümern als Berater zur Seite steht, die Wohnbauvorhaben planen.
9. 8. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich an alle Betreiber großer Märkte (Aldi, Lidl etc.) mit der Bitte zu wenden, Prüfungen aufzunehmen, Gebäude für Wohnzwecke aufzustocken.
10. 9. Die Stadt wird gemeinsam mit privaten Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften alles dafür tun, dass möglichst viele Fördermittel von Bund und Land für den Sozialen Wohnungsbau nach Osnabrück fließen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Sozial- und umweltgerechte Stadtentwicklung (Ziel 2016 - 2020)
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich von CDU-BOB, FDP, UWG, OB gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE abgelehnt.
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