21.04.15 –
Beschluss:
Pflichtleistungen sind ebenfalls in der Art der Erbringung und durch eine Optimierung der Verwaltungsorganisation in den Kosten beeinflussbar. Sie haben daher einen entsprechenden Konsolidierungsbeitrag zu leisten.
Der Anteil der Personal- und Sachkosten am Gesamthaushalt von derzeit 24% wird nicht erhöht.
Um eine überproportionale Belastung von externen Zuschussempfängern und Dienstleistungen zu vermeiden, haben sich die Konsolidierungsvorschläge mindestens in dem Umfang auf die Leistungen der städtischen Verwaltung/der Eigenbetriebe zu beziehen, die ihrem Finanzierungsanteil an den Gesamtleistungen entspricht.
Auf dieser Basis beschließt der Rat die folgenden Eckwerte:
1. Das Defizit im Gesamtergebnishaushalt soll im Haushalt 2016 6 Mio. Euro nicht überschreiten. 2017 soll ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden. Dieser Zuschussbedarf wird als Eckwert (Orientierungswert) auf die Vorstandsbereiche heruntergebrochen. Einbezogen werden auch die städtischen Beteiligungen und Gesellschaften.
2. (...)
3. (...)
4. (...)
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]
Seit Jahrzehnten fließt zu wenig Geld in den Schienenverkehr. Erst mit der letzten Bundesregierung sind die Mittel für die [...]
Unter dem Motto „Engagement leben und Bündnis entwickeln“ fand vom 12. bis 14. September der ELBE Ostkongress in der Lutherstadt Wittenberg in [...]