Finanzrichtlinie Stadt Osnabrück

Änderungsantrag Zählgemeinschaft SPD / Bündnis 90/Die Grünen (TOP 7.1)

07.02.12 –

Abweichender Beschluss gem. Änderungsantrag der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen:

Die „Finanzrichtlinie der Stadt Osnabrück“ wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gleichzeitig wird die vom Rat der Stadt Osnabrück am 18.12.2007 beschlossene „Kredit- und Derivatrichtlinie“ aufgehoben.

Zu den Haushaltsberatungen des Jahres 2013 ist der Vorschlag des PWC-Gutachtens vom 08.10.2010, zur Bemessung der Risikotragfähigkeit für variabel verzinste Kredite ein Risikopuffer von Ein- bis Zweimillionen € im Haushalt zu veranschlagen und gleichzeitig eine entsprechende Rücklage in Form von Festgeldanlagen zu tätigen (siehe insoweit Randziffer RZ.138 – 142, Seite 48/49 des PWC-Gutachtens vom 08.10.2010) mit der Kommunalaufsichtsbehörde zu erörtern und auf seine kommunale Praxistauglichkeit zu untersuchen. Das Ergebnis der Erörterung ist dem Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen. Zu der entsprechenden Sitzung des Finanzausschusses sind die PWC-Gutachter einzuladen, um für Rückfragen seitens der Finanzausschussmitglieder zur Verfügung zu stehen.

Die Finanzrichtlinie (Anlage 1) der Stadt Osnabrück wird wie folgt geändert:

(…) III 5 Fremdwährungskredite

Fremdwährungskredite dürfen im Rahmen der in der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen aufgenommen werden. Darüber hinaus gehende Aufnahmen bedürfen einer Ermächtigung durch den Rat.

Neue Fremdwährungskredite, die das zurzeit bestehende Volumen an Fremdwährungskrediten erhöhen, werden ab sofort nicht mehr aufgenommen. Davon ausgenommen sind Prolongationen und Umschuldungen bestehender Fremdwährungskredite, um Verluste durch sofortige Auflösungen dieser Fremdwährungsverbindlichkeiten zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis:

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion angenommen.

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Antrag | Haushalt, Finanzen | Verwaltung

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