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10.07.12 –
Abweichender Beschluss:
Zur Gewährleistung der gesetzlichen Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) wird folgendes beschlossen:
1. Ausbau der Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (§ 2 KKG). Den Eltern neugeborener Kinder wird im Begrüßungsschreiben ein Gesprächsangebot unterbreitet, das sie in Anspruch nehmen können.
- 0,5 Dipl.-Sozialarbeiter/in und 3,3 Std. Verwaltungskraft
- Sachmittel (Begrüßungspräsent, Informationsmaterial) in Höhe von 19.000 €
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen Elterninformationsbrief zu entwickeln. Der Elterninformationsbrief soll aufbauend auf das Begrüßungspaket, das alle Eltern bei der Geburt ihres Kindes erhalten, entwickelt werden. Orientierungspunkte könnten hier die Altersstufen für die Vorsorgeuntersuchungen sein. Die Kosten für Personal und Sachmittel sind entsprechend darzustellen.
2. Einrichtung einer Koordinationsstelle „Kinderschutz" (§ 3 KKG)
- 1,0 0,75 Dipl.-Sozialarbeiter/in
3. Bereitstellung von Ressourcen für die Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft" (§ 4 KKG, § 8 b SGB VIII)
- beim öffentlichen Träger zunächst unter Pkt. 2
- bei freien Trägern: Honorarmittel zur Beratung von Fachkräften in der Kinder und Jugendhilfe sowie Personen in anderen Arbeitsfeldern (z. B. Schule und Gesundheit mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen) durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft" in Höhe von 5.000 €, zuzüglich 15.000 € (Stellenanteil aus Pkt.2.).
4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 werden bereits zum 01.10.2012 im Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Stellen
- Zu Pkt.1: 0,5 Dipl.-Sozialarbeiter/in
- Zu Pkt.2: 1,0 0,75 Dipl.-Sozialarbeiter/in
A. Finanzielle Auswirkungen:
X Ja
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 118.000 € p.a./ in 2012: 30.000 € 65.000 €
Personalkosten Sachkosten
zu 1. 34.000 € 19.000 € Kosten erst nach Konzepterstellung bekannt
zu 2. 60.000 € 45.000 €
zu 3. 5.000 € 20.000 €
Hinzu kommen die Kosten für die zusätzlichen Büros und Arbeitsplätze.
Abstimmungsergebnis:
Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.
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