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13.06.23 –
Die Grünen Finger sind ein Schatz Osnabrücks und liegen uns besonders am Herzen. Einer der größten Erfolge unserer Politik im Rat ist die Entscheidung aus dem September 2022 zum Schutz und zur Weiterentwicklung der Funktion der Grünen Finger für Klimaanpassung, Klimaschutz, Landschaftserleben, Biodiversität und Landwirtschaft. Gleichzeitig sehen wir uns der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verpflichtet. Die Mehrheitsgruppe von GRÜNEN, SPD und Volt hat am 25. Mai der Weiterführung des Planverfahrens zur wohnbaulichen Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 617 (südlich Am Heger Holz) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zugestimmt. Daran gibt es Kritik, da ein Teilbereich im Grünen Finger „Westerberg“ liegt. Dazu Fragen und Antworten.
Welche Bedeutung hat der Ratsbeschluss zur Sicherung der Grünen Finger?
Der Beschluss zur Sicherung der Grünen Finger ist ein wesentlicher Teil eines Paradigmenwechsels in der Stadtplanung. Erstmals werden Freiflächen gleichrangig mit anderen Nutzungsinteressen behandelt. Die Grünen Finger werden künftig mit einer Charta geschützt. Grundlage für diese Charta ist das Hochschulprojekt „Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt“. Dieses hat, neben der Sicherung, insbesondere die Weiterentwicklung der Grünen Finger in Bezug auf die Anpassung an die Folgen der Klimakrise betrachtet.Welche Flächen zu den „Grünen Fingern“ gehören, wurde im Rahmen des Hochschulprojekts definiert. Zugleich wurden die Funktionen der jeweiligen Fläche für den Grünen Finger und die Gesamtstadt ermittelt und beschrieben – und Entwicklungsperspektiven aufgezeigt. Für uns hat also die Verbesserung der Funktionen und deren dauerhafte Sicherung für die Osnabrücker:innen und die Lebensqualität in der Stadt oberste Priorität.
Dank des Entwicklungskonzepts des Hochschulprojekts haben wir erstmals detaillierte Informationen über die einzelnen Grünen Finger und die jeweiligen Funktionen der dazugehörigen Flächen. Dies ermöglicht einen verbesserten Abwägungsprozess, dessen Voraussetzung die Frage ist, ob die Funktionen am Standort durch Maßnahmen erhalten werden können oder nicht. Der Ratsbeschluss zur Sicherung der Grünen Finger legt dies eindeutig fest: „Erfolgt als Ergebnis der Abwägung aus zwingenden städtebaulichen Gründen eine bauliche Inanspruchnahme, setzt dies eine verbindliche Festlegung von Maßnahmen der Freiraumentwicklung innerhalb des jeweils betroffenen Grünen Fingers voraus, die sich an den vorrangigen Handlungsschwerpunkten entsprechend des Entwicklungskonzepts Grüne Finger orientiert und die beeinträchtigten Funktionen aufrechterhält.“
Maßgeblich ist und bleibt für uns der Erhalt der Funktionen der Grünen Finger. Uns geht es nicht um den Status quo, sondern um die Weiterentwicklung und langfristige Sicherung der Grünen Finger als Lebensadern unserer Stadt.
Warum haben GRÜNE/Volt der Weiterführung des Planverfahrens zur wohnbaulichen Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 617 zugestimmt und steht dies nicht im Konflikt zum Ratsbeschluss zur Sicherung der Grünen Finger?
Am konkreten Bebauungsplanverfahren Nr. 617 (südlich Am Heger Holz) zeigt sich erstmals, wie wertvoll der Grundsatzbeschluss zur Sicherung der Grünen Finger für Osnabrück ist. Denn nun werden die Auswirkungen von Bebauungsvorhaben umfassend dargestellt und wie vorgeschrieben Kompensationsmaßnahmen entwickelt, um eine Abwägungsentscheidung treffen zu können. Die Entscheidung steht also nicht im Konflikt mit dem Grünen Finger-Beschluss, sondern ist vielmehr dessen Folge. Der Ratsbeschluss zum Erhalt der Grünen Finger ist hier eindeutig: „soweit (…) die im Entwicklungskonzept des Hochschulprojekts skizzierte Abgrenzung der Grünen Finger aufgrund konkurrierender Belange der Stadtentwicklung nicht Rechnung getragen werden kann ist dies darzustellen und zu begründen.“
Im konkreten Fall der Fläche südlich des Heger Holz (siehe Abbildungen) hält die Verwaltung es nach eingehender Prüfung für grundsätzlich vertretbar, dass 1,4% am Rande des Grünen Fingers „Westerberg“ für Bebauung in Anspruch genommen werden, wenn dies im direkten Umfeld kompensiert werden kann. Dafür sprechen zwei Gründe:
Warum wird nicht mit der Entscheidung gewartet bis das Integrierte Stadtentwicklungsprogramm beschlossen ist, in dem dann auch die Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. – Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt“ gemeinsam mit dem städtischen Freiraumentwicklungskonzept „Freiraum im Klimawandel“ integriert sind?
Die endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen. Es gibt aber gute Gründe, das Verfahren jetzt weiterzuführen: Es handelt sich um eine Fläche, die im städtischen Besitz ist und die sich für die Realisierung eines klima- und energiefreundlichen Wohngebietes besonders eignet. Wir haben nur wenige Flächen im Stadtgebiet, auf denen dies verträglich möglich ist. Derzeit gibt es attraktive Förderkulissen für Maßnahmen der klimaneutralen Energieversorgung. Ein weiterer Zeitverzug in der Planung könnte diese gefährden. Der Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungsprogramm dürfte frühestens Ende des Jahres vorliegen. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts der Hochschule werden jedoch bereits in das laufende Bebauungsplanverfahren einbezogen, auch ohne, dass das gesamte Stadtentwicklungskonzept fertiggestellt ist.
Was bedeutet der Beschluss zum Bebauungsplanverfahren Nr. 617 (südlich Am Heger Holz)?
Mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wird die Verwaltung beauftragt, die ursprünglichen Planungen zu überarbeiten und sie auf die Ergebnisse des Grüne Finger-Projekts anzupassen. Dafür war es notwendig, die Weiterführung und Anpassung des bereits seit 2016 laufenden Planverfahrens zu ermöglichen. Ziel ist es, eine verträgliche Bebauung zu realisieren und die Funktionen der Grünen Finger sowohl unmittelbar vor Ort als auch für die Gesamtstadt zu erhalten. Die Verwaltung wird dies prüfen und nur wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass dies ohne Funktionsverluste möglich ist, wird die Planung auch realisiert. Die endgültige Entscheidung wird erst nach Durchführung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Gutachten, öffentliche Auslegung, Abwägungsergebnis) mit einem Satzungsbeschluss getroffen.
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