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28.07.17 –
Mit Schreiben vom 27.07.2017 hat die niedersächsische Kommunalaufsicht die vom Rat beschlossene Teilentwidmung des Neumarkts bestätigt. Damit kann die vom Rat gewünschte Entlastung des Neumarktes vom Auto- und LKW-Verkehr umgesetzt werden. Die Osnabrücker GRÜNEN sehen sich bestätigt und den Oberbürgermeister nachhaltig beschädigt. „Das Schreiben der Juristen aus Hannover ist eindeutig und lässt keine Zweifel zu. Unsere Rechtsauffassung wird darin vollständig bestätigt. Die Meinung von Oberbürgermeister Griesert in Sachen Neumarkt wird nun schon zum zweiten Mal von der Kommunalaufsicht korrigiert. Das ist eine Riesenblamage für den OB", erklären der Fraktionsvorsitzende Michael Hagedorn und der umweltpolitische Sprecher Volker Bajus.
Die sogenannte Regenbogenkoalition hatte nach einem aufwändigen Verwaltungsverfahren und zweijähriger Debatte die Teilentwidmung Ende Mai im Rat beschlossen. Diesen Beschluss hielt der OB aber für rechtswidrig und hatte die kommunale Rechtsaufsicht in Hannover eingeschaltet. „Wir haben uns vorher bei Rechtsexperten und Planern schlau gemacht, wie ein solches Verfahren rechtssicher zu gestalten ist und uns genau an die Vorgaben gehalten. Wieso der OB das nicht wahr haben wollte, bleibt sein Geheimnis"“, so Hagedorn.
Inhaltlich sei die Sache für die GRÜNEN ohnehin aufgearbeitet und alle Argumente ausgetauscht. Spätestens mit der Kommunalwahl, bei der die Regenposition bestätigt wurde, war klar, dass dieser Beschluss kommen werde: „Unser Ziel ist die Entlastung des Neumarktes vom Durchgangsverkehr. Wir wollen die Innenstadt aufwerten und den Neumarkt als Platz gestalten. Da stehen wir bei den Wählerinnen und Wählern im Wort", so Bajus. Die GRÜNEN erwarten nun von der Verwaltung eine zügige Umsetzung des Ratsbeschlusses. „Die Bürgerinnen und Bürger sind die Debatte leid. Jetzt müssen Taten folgen", stellt Hagedorn fest.
Das Verhalten des Oberbürgermeisters sehen die GRÜNEN sehr kritisch. „Diese Blamage hätte er sich sparen müssen. Er hat das eigenen Rechtsamt dazu gebracht, die Fachposition zu verlassen und eine politische Meinung einzunehmen, so dass dieses wider besseres Wissen eine unhaltbare Rechtsauffassung vorgelegt habe. Er hat damit dem Ansehen der eigenen Fach-Verwaltung nachhaltig geschadet und seine eigene Autorität nachhaltig geschwächt“, bedauern die beiden GRÜNEN abschließend.
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