Zuschüsse für Schul- und Lernmaterial an Osnabrück-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber außerhalb sozialgesetzlicher Regelungen

Beschlussvorlage (TOP 6 d)

15.06.10 –

Beschluss:

Die Stadt gewährt, beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011 eine einmalige Beihilfe in Höhe von 100 € je Kind/Jugendlichem/Schuljahr für Schul- und Lernmaterial unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Der/die Schüler bzw. Schülerin besucht eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule.
  2. Die Familie hat Anspruch auf einen Osnabrück-Pass wegen geringen Einkommens.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen für die Schule nach dem Bürgerentlastungsgesetz vom 19.06.2009. (Leistungsberechtigte SGB II, SGB XII, Kinderzuschlagsberechtigte)
  4. Es besteht kein Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung oder eine Ausbildungsförderung.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

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Kategorie

Antrag | Bildung | Kinder, Jugend, Familie | Soziales

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