Beschlussvorlage (TOP 6 d)
15.06.10 –
Beschluss:
Die Stadt gewährt, beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011 eine einmalige Beihilfe in Höhe von 100 € je Kind/Jugendlichem/Schuljahr für Schul- und Lernmaterial unter folgenden Voraussetzungen:
- Der/die Schüler bzw. Schülerin besucht eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule.
- Die Familie hat Anspruch auf einen Osnabrück-Pass wegen geringen Einkommens.
- Es besteht kein Anspruch auf Leistungen für die Schule nach dem Bürgerentlastungsgesetz vom 19.06.2009. (Leistungsberechtigte SGB II, SGB XII, Kinderzuschlagsberechtigte)
- Es besteht kein Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung oder eine Ausbildungsförderung.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird einstimmig angenommen.