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30.08.16 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die zuletzt am 21.07.2015 geänderte Sondernutzungssatzung und Sondergebührenordnung der Stadt Osnabrück (vgl. VO/2015/5405) dahin gehend zu ändern ist, dass nicht-kommerzielle, ehrenamtlich organisierte Feste wie auch nicht gewinnorientierte Veranstaltungen gemeinnütziger Träger, die im Auftrag der Stadt tätig sind, von der Gebührenordnung befreit werden können. Dem Rat sind eine entsprechend geänderte Satzung und Gebührenordnung zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
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