Erhöhung der Erstwohnsitzquote unter Studierenden mit der "Starthilfe" (Zählgemein-schaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen)

13.03.12 –

Die Verwaltung hat in der letzten Ratssitzung vorgeschlagen in Osnabrück eine „Zweitwohnsitzsteuer" einzuführen, um Studierende dazu zu bewegen, sich in Osnabrück mit „Erstwohnsitz" zu melden, mit dem Ziel, die Osnabrück zur Verfügung stehenden Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich zu erhöhen. Dabei steht mit der „Starthilfe" ein Anreizsystem zur Verfügung, das aber offenbar nicht ausreichend genutzt wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 

  1. Wie hoch ist die Quote der an Hochschule und Universität eingeschriebenen Studierenden, die einen Erstwohnsitz nicht in Osnabrück haben?
  2. Aus welchen Gründen wird für „das Begrüßungsgeld" / „die Starthilfe" nicht auf der Homepage der Stadt www.osnabrueck.de geworben und welche Vorschläge hat die Verwaltung, besser auf dieses Angebot hinzuweisen?
  3. Welche anderen Maßnahmen hat die Verwaltung in den letzten 12 Monaten ergriffen, um die Anzahl der Erstwohnsitzanmeldungen mit Hilfe des Begrüßungsgeldes in Osnabrück signifikant zu erhöhen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:

zu 1.:

Laut telefonischer Auskunft der Hochschule Osnabrück studieren dort derzeit ca. 8.700 Studenten, von denen 2.680 mit Hauptwohnsitz in Osnabrück gemeldet sind. Das entspricht einer Quote von 30,8 %. Vergleichbare Zahlen werden von der Universität Osnabrück nicht vorgehalten. Dort studieren aktuell 11.034 Personen. Zwar kann festgestellt werden, dass ca. 87 % der Studierenden in Osnabrück wohnen, es ist aber nicht bekannt, wie viele davon mit Hauptwohnsitz in Osnabrück gemeldet sind. Die Daten lassen sich auch nicht mit der Einwohnermeldedatei abgleichen, weil der Status „Student" melderechtlich nicht erfasst wird.

zu 2.:

Nachdem der Rat im Dezember 2002 die Einführung eines Begrüßungsgeldes für Studenten mit Hauptwohnsitz in Osnabrück beschlossen hatte, war die Aushändigung des ersten Gutscheins durch den damaligen Oberbürgermeister Fip mit Pressemeldungen und mit einem Hinweis im Internet begleitet worden. Nach Ablauf des Wintersemesters 2003/2004 ist dann die Ausgabe der Gutscheine zunächst wieder eingestellt worden. Im Frühjahr 2008 hat der Rat dann die Wiederaufnahme des Begrüßungsgeldes beschlossen; zusätzlich wurden Begrüßungspakete „geschnürt", die aus einer Umhängetasche und aus Inhalten zum Teil mit Osnabrückbezug bestanden. Auch diese Kampagne wurde durch die Medien begleitet und im Internet der Stadt Osnabrück vorgestellt.

Heute ist nicht mehr nachvollziehbar, wann und aus welchem Grund die Informationen im Internet gelöscht worden sind. Die Verwaltung beabsichtigt nun, wieder Informationen zum Begrüßungsgeld für Studierende mit Hauptwohnsitz in Osnabrück ins Internet zu stellen.

Zur weiteren Information wartender Bürger könnten darüber hinaus, über einen in der Wartezone des Bürgeramtes vorhandenen Monitor, Hinweise zur Meldepflicht gegeben werden. Dabei könnte dann auch erwähnt werden, dass Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Osnabrück begründen, mit einem Begrüßungsgeld in der Stadt Osnabrück willkommen geheißen werden.

zu 3.:

Im Rahmen der Kooperation HIROS (Hochschulinitiative Osnabrück mit den Partnern Stadt und LK, beide Hochschulen, IHK und HWK) wurde über das Begrüßungsgeld und die Bewerbung durch die Hochschulen gesprochen. Die Präsidenten haben zugesichert, das Begrüßungsgeld in ihren Begrüßungen der Erstsemester anzusprechen. Auch soll ein entsprechender Passus in die Anschreiben für Erstsemester aufgenommen werden.

Zur Einführung des Begrüßungsgeldes gab es auch Gespräche mit dem ASTA, der die Maßnahme daraufhin in eigenen Publikationen beworben hat.

Im Bürgeramt wird jede junge Person bei der Anmeldung danach befragt, ob sich diese in Osnabrück für Studienzwecke aufhält und ob der Mittelpunkt der Lebensbeziehung nunmehr in Osnabrück liegt. Dabei wird dann auch darauf hingewiesen, dass es für Studierende mit Hauptwohnsitz in Osnabrück ein Begrüßungsgeld gibt, wenn sich diese mindestens ein Jahr überwiegend in unserer Stadt aufhalten und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Als weitere Maßnahme wäre es denkbar, über Hochschul-interne E-Mail-Verteiler an die Erstsemester nochmals auf die melderechtlichen Bestimmungen hinzuweisen und darüber zu informieren, dass die Stadt ein Begrüßungsgeld für Studenten mit Hauptwohnsitz in Osnabrück zahlt.

Für Überlegungen zu weiteren Maßnahmen wäre auch eine Evaluation über die Wirkung des Begrüßungsgeldes hilfreich. Dies kann jedoch nur in enger Kooperation mit den Hochschulen erfolgen, weil nur dort die dafür erforderlichen Daten und Informationen vorhanden sind.

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