Resolution gegen die Einschränkung wirtschaftlicher Betätigung von Städten und Gemeinden im Kommunalverfassungsgesetz

Antrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Ratsmitglieder Cheeseman und Mierke (TOP 7 a )

28.09.10 –

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Osnabrück spricht sich entschieden gegen Forderungen aus der niedersächsischen Wirtschaft aus, das Kommunalverfassungsgesetz in zentralen Passagen zu ändern, um dadurch die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen einzuschränken. Insbesondere abgelehnt werden das eingeforderte Klagerecht privater Unternehmen sowie die Kammerbeteiligung vor der Gründung oder Erweiterung eines kommunalen Unternehmens.
  2. Der Rat unterstreicht dagegen die Notwendigkeit, dass die Kommunalwirtschaft auch weiter einer demokratischen Kontrolle unterworfen werden muss, da sie – insbesondere gilt dies für die Stadtwerke, die Sparkasse, die Parkhausgesellschaft und das Klinikum - einen klar definierten öffentlichen Zweck erfüllt. Die Versorgung der Bevölkerung mit preiswerter Energie, der hohe Standard im Nahverkehrsangebot und die Kreditversorgung der Bevölkerung und Wirtschaft bleiben für den Rat zentrale Elemente der kommunalen Daseinsvorsorge.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Resolution sowohl den kommunalen Dachorganisationen wie überregionalen Mandatsträgern zuzustellen. 

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird zu Ziffer 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, zu Ziffer 2 und 3 mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion angenommen.

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Antrag | Arbeit, Wirtschaft | Haushalt, Finanzen | Verwaltung

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