Entwicklungsperspektiven für den Osnabrücker Hafen

Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen, CDU (TOP 9 b)

31.08.10 –

Beschluss:

  1. Der Osnabrücker Hafen ist für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der heute und zukünftig verladenden Unternehmen von zentraler Bedeutung und daher langfristig leistungsgerecht weiterzuentwickeln.
  2. Dazu gehört insbesondere der notwendige Ausbau des Stichkanals inklusive der Schleusen.
  3. In Ergänzung zum Osnabrücker Hafen wird die Entwicklung neuer Flächen mit Zugang zur Wasserstraße am Standort Bohmte/Stirpe-Oelingen begrüßt.
  4. Der Osnabrücker Hafen mit zwei sich ergänzenden Standorten in Osnabrück und Bohmte/Stirpe-Oelingen ist gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben.
  5. Für die kommunal zu finanzierende Anpassung des Osnabrücker Hafens sind soweit möglich Zuschüsse von EU, Bund, Land usw. einzuwerben.
  6. Der Rat stimmt zu, dass der einheitliche Betrieb beider Hafenstandorte durch eine Gesellschaft der Stadtwerke Osnabrück AG und der VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH wahrgenommen wird. Die Mitglieder des Beschlussorgans dieser Gesellschaft müssen mindestens zur Hälfte Vertreter der Stadt Osnabrück sein.

 

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion angenommen.

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Antrag | Arbeit, Wirtschaft | Region Osnabrück | Stadtentwicklung | Verkehr | Verwaltung

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